PYUR lehnt meine Kündigung ab – was kann ich tun?
Hallo zusammen,
ich habe ein großes Problem mit PYUR und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Im Juni 2024 hat ein Vertreter von PYUR bei mir geklingelt. Ich war gerade in meine neue Wohnung gezogen und hatte schon einen frischen Vertrag bei Sim.de abgeschlossen. Der PYUR-Vertreter meinte aber, dass sie ein Sonderkündigungsrecht hätten, weil ihre Kabel im Haus verlegt sind. Er versicherte mir, dass sie meinen Sim.de-Vertrag ganz einfach zum Ende Juni kündigen könnten, da dies für Anbieter wie Sim.de (außer Telekom) problemlos sei. Er versprach, dass der neue PYUR-Vertrag am 29. Juni 2024 beginnt und ich dadurch einen reibungslosen Übergang hätte.
Auf Basis dieser Zusicherung habe ich das PYUR-Angebot angenommen und ihnen eine Vollmacht gegeben, meinen Vertrag bei Sim.de zu kündigen.
Nun ist es Oktober, und mein Vertrag bei Sim.de wurde nicht gekündigt – der läuft weiterhin und endet erst in 1,5 Jahren! Das bedeutet, ich bezahle jetzt doppelt für zwei Internetverträge. Ich habe mehrfach versucht, Kontakt mit PYUR aufzunehmen, aber sie lehnen meine außerordentliche Kündigung ab und weigern sich, ihren Fehler zu korrigieren.
Meine Frage:
Was kann ich jetzt machen? PYUR behauptet, sie hätten kein Sonderkündigungsrecht, obwohl mir das beim Vertragsabschluss versprochen wurde. Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht oder weiß, welche Schritte ich jetzt einleiten kann?
Danke für eure Hilfe!
3 Antworten
Prüfe das Beratungsprotokoll, ob etwas von der Aussage mit dem Sonderkündigungsrecht drin steht. Wenn nicht, sieht es leider sehr schlecht aus. Auf mündliche Zusagen sollte man sich nie verlassen. Vertragsabschlüsse bei Vertretern würde ich persönlich nicht machen. Und einen Vertrag bei Pyur erst recht nicht.
Kontaktiere eine Verbraucherzentrale und lasse Dich beraten, ob eine Durchsetzung der Kündigung - und war bei Pyur - mit juristischen Mitteln möglich ist und ob auch die Erstattung einer Strafanzeige ratsam wäre.
- Man schließt an der Haustür keine Geschäfte ab.
- Man schließt an der Haustür keine Geschäfte ab.
- Man schließt an der Haustür ....
Schau in die Verträge, die du unterschrieben hast, was da zum Thema Kündigung drin steht. Bei Haustürgeschäften gibt es m.W.n. immer ein 14tägiges Rücktrittsrecht.
1.Schau ins Kleingedruckte. Das hättest du machen sollen BEVOR Du den Vertrag unterschreibst.
2. Wende dich an einen Rechtsanwalt, und lass dich beraten.
3 Schreibe Ihnen, dass du dich an die mündlich vereinbarten Vertragsbedingungen halten wirst. Wenn sie sich nicht daran halten stornierst du den Vertrag wegen Vertragsbruch. Jegliche Zahlungen müssen sie dann gerichtlich bei dir einklagen.
4. Stimme diese Vorgehensweise mir dem Anwalt ab.