Prüfungsbescheinigung BF17 mi 18 Jahren benutzen?
Ich werde in ein paar Tagen 18 Jahre alt und habe mich gefragt, ob ich mit meiner Prüfungsbescheinigung, die ich mit 17 Jahren erhalten habe, alleine Auto fahren darf.
Es könnte ja sein, dass ich den "richtigen" Führerschein erst ein paar Tage nach meinem eigentlichen Geburtstag bekomme, aber vorher schon alleine fahren muss.
Im Internet habe ich mehrmals gelesen, dass die BF17-Prüfungsbescheinigung nach dem 18. Geburtstag noch 3 Monate gültig ist und man bis dahin ohne Bedenken damit fahren darf.
Stimmt das?
3 Antworten
Das stimmt. Die Auflage der Begleitung entfällt mit dem 18. Geburtstag.
Ja, das ist korrekt. Lediglich ins Ausland darfst du damit halt weiterhin nicht. (Ich habe nicht mehr ganz auf dem Schirm, wie die Regel ab 18 in Österreich war, wo BF17 ja anerkannt ist.)
3 Monate nach dem 18. erlischt die Gültigkeit des rosa Lappens. Aber bis dahin sollte der Kartenführerschein ja längst da sein.
Es könnte ja sein, dass ich den "richtigen" Führerschein erst ein paar Tage nach meinem eigentlichen Geburtstag bekomme, aber vorher schon alleine fahren muss.
Kein Problem, siehe §48a FeV:
(3) Für das Verfahren bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis für das Führen von Kraftfahrzeugen in Begleitung gelten die §§ 22 und 22a mit folgenden Maßgaben:
1. Über die Fahrerlaubnis ist eine Prüfungsbescheinigung nach dem Muster der Anlage 8b auszustellen, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 dient.