BF17 - Prüfung nach 18. Geburtstag?

6 Antworten

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Hallo Sophie,

einfach weiter- und fertigmachen - egal wann ;-)

Ist es wirklich nach dem 18. Geburtstag hast du direkt den "echten PKW-Führerschein". Also die Klasse B und nicht BF17.

Das schlimmste was dir passieren kann ist, dass der Prüfer das vorher nicht gesehen hat und den "richtigen Führerschein" nicht dabei hat.

Dann musst du ihn dir halt bei der Fahrerlaubnisbehörde noch abholen.

Dein Fahrlehrer könnte in diesem Fall den Prüfer / die Prüforganisation aber auch vorher darüber informieren.

Viele Grüße

Michael

Hallo.

Wenn du nach deine 18. Geburtstag macht und bestehst bekommst du den Echten Führerschein ohne Probezeit.

Wenn du den echten Führerschein werden wohl etwas an Kosten für den Führerschein, und ein biometrisches Lichtbild erforderlich sein.

Bley 1914

19Michael69  26.02.2017, 18:32

So langsam mache ich mir ernste Gedanken über deine falschen Aussagen.

ohne Probezeit

Wenn man nicht evtl. vorher schon den A1 gemacht hat, dann macht das überhaupt keinen Unterschied in Bezug auf die Probezeit, ob man den BF17 oder den B macht.

Mit Erteilung der ersten Fahrerlaubnis (außer bei Klasse AM) beginnt die zweijährige Probezeit.

Wenn du den echten Führerschein werden wohl etwas an Kosten für den Führerschein, und ein biometrisches Lichtbild erforderlich sein.

Den "echten Führerschein" bekommt man nach dem BF17 so oder so irgendwann und der ist in den Gebühren bereits enthalten.

Und bevor du dazu jetzt wieder was Gegenteiliges schreiben willst, bitte erst richtig informieren!

Gruß Michael

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Bley1914  27.02.2017, 00:11

Echten Führerschein mit Probezeit

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siggibayr  07.03.2017, 14:37
@Bley1914

Die Probezeit hat nichts mit der Art des Führerscheins zu tun. Es geht um den Erwerb der Fahrerlaubnis,, das ist dann der Beginn der Probezeit. Und nach Ablegen der BF17- Prüfung gibt es zwar keinen Führerschein i.S.d. 3. EU- Führerscheinrichtlinie, trotzdem läuft die Probezeit auch mit Aushändigung der Prüfungsbescheinigung (Ausnahme: durch den vorherigen Erwerb der Klasse A1 begann die Probezeit schon früher).

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siggibayr  07.03.2017, 14:51
@Bley1914

es geht einfach darum, dass die Probezeit nichts mit einem "echten" Führerschein zu tun hat. Die Probezeit orientiert sich nicht an der Art des Führerscheins. Darauf wollte ich bei deinem "Schreib- Kuddelmuddel" einfach nochmals hinweisen.

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Ich denke du kriegst den richtigen Schein. Bist ja dann 18.

Kann sein das du 30 euro mehr zahlen musst, für die Plastikversion

19Michael69  25.02.2017, 13:40

Die Plastikversion bekommt man so oder so irgendwann und ist in den Gebühren bereits enthalten.

Und sollte es irgendwo nicht so sein, dann muss man die Gebühr dafür auch immer irgendwann zahlen.

Daher auf keinen Fall mehr - sondern maximal zu einem anderen Zeitpunkt.

Gruß Michael

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Du bekommst direkt den richtigen FS und weitere Kosen fallen nicht an, da Du die bereits bei Antragstellung bezahlt hast.

Warum macht man den BF17 wem man weiß das man es nicht schafft ihn vor dem 18ten zu bestehen ?

Man bekommt mit 18 den Schein und nicht die BF17 Erlaubnis die ist spätestens nach drei Monaten  nach dem 18ten ungültig so wie die Fahrprüfung hat man keinerlei Anspruch auf den Schein also hätte man nie eine Fahrprüfung abgelegt  man muss dann alles ganz neu machen  . 

Alles wegen Datenschutz und  so wie bei Perso wen der nach drei Monaten nicht abholt wurde wird der auch mit allem vernichtet so auch der Füherschein .

Eichbaum1963  26.02.2017, 11:28

und nicht die BF17 Erlaubnis die ist spätestens nach drei Monaten nach dem 18ten ungültig so wie die Fahrprüfung hat man keinerlei Anspruch auf den Schein also hätte man nie eine Fahrprüfung abgelegt  man muss dann alles ganz neu machen. 

Wie kommst du auf diesen Quatsch?? Oder hast du eine Rechtsgrundlage dafür? Mit Nachweis, versteht sich. :D

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19Michael69  26.02.2017, 18:41
@Eichbaum1963

man muss dann alles ganz neu machen

Na klar doch - dann ist alles verloren und die Uhren werden auf null gestellt.

Da gibt es auch gleich noch mehr Fälle ;-)

  • Führerschein verloren - alles neu machen.
  • Versehentlich in der Waschmaschine mitgewaschen - alles neu machen.
  • Bei einer Kontrolle nicht vorzeigen können, weil zu Hause vergessen - alles neu machen.
  • Augen haben sich verschlechtert und man braucht nun eine Sehhilfe - alles neu machen.

Glaubst du den Unfug, den du hier teilweise verbreitest, eigentlich wirklich selbst?

Gruß Michael

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Eichbaum1963  28.02.2017, 20:55
@19Michael69

Glaubst du den Unfug, den du hier teilweise verbreitest, eigentlich wirklich selbst?

Ich befürchte: ja. :DD

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