Privatperson kleinanzeigen?
Hallo Leute ich wollte mal fragen bis wie viel Umsatz man privat handelt auf kleinanzeigen und wann man ein Gewerbe anmelden muss und wann nicht. Und wie viel ich überhaupt im Jahr steuerfrei verdienen darf auf kleinanzeigen. Und wie viele Verkäufe.
5 Antworten
Kurz: Kaufst du Sachen ein, um sie teurer weiter zu verkaufen, betreibst du immer ein anmeldepflichtiges und steuerpflichtiges Gewerbe.
Ausführlicher:
wann man ein Gewerbe anmelden muss und wann nicht.
Ein Gewerbe liegt dann vor, sobald die Punkte des § 15 Abs 2 S. 1 EStG erfüllt sind:
- Nachhaltigkeit
- Selbstständigkeit
- Gewinnerzielungsabsicht
- Beteiligung am allgemein wirtschaftlichen Verkehr
Du musst dann innerhalb eines Monats ab dem ersten Tätigwerden ein Gewerbe anmelden, § 14 GewO, und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermitteln, § 138 AO.
Und wie viel ich überhaupt im Jahr steuerfrei verdienen darf auf kleinanzeigen. Und wie viele Verkäufe.
Für die Anmeldepflicht eines Gewerbes gibt es weder eine Freimenge noch einen Freibetrag.
Völllig zwecklos:
Das kannst Du dem Kind noch hundert Mal erklären, es kapiert es einfach nicht.
Um das noch einmal zusammenzufassen: Du hast die Frage bereits 5h früher schon mal gestellt, da hat anTTraXX Dir geantwortet. Gleichlautend hast Du hier eine Antwort von Mungukun, wo im Grunde dasselbe gesagt wird. Für das Verständnis sei gesagt, dass es nie konkrete Zahlenwerte gibt, um die Gewerblichkeit eines Handelns zu beurteilen. Es kommt immer auf die Umstände des Einzelfalles an und dies sind hier nun einmal vornehmlich die Kriterien der Nachhaltigkeit und Gewinnerzielungsabsicht. Man kann also niemals sagen "bis 10 Verkäufe und maximal 500,00 EUR Gewinn" (frei gewähltes Beispiel) ist das Handeln nicht gewerblich.
Wenn Du sporadisch Dinge aus Deinem Haushalt für kleines Geld verkaufst, dann wird das nicht zu gewerblichem Handeln führen. Kaufst Du Dinge an, um diese dort weiterzuverkaufen, ist das Merkmal der Nachhaltigkeit und das der Gewinnerzielungsabsicht in der Regel schon erfüllt und es besteht ein Gewerbebetrieb ab dem ersten Verkauf.
Im Übrigen stell Deine Frage mit den Schlagworten "Kleinanzeigen" und "Steuer" oder ähnlichem gern mal auf google, da bekommst Du eine Reihe hilfreicher Seiten, die das Ganze zusammenfassen, z.B. hier https://www.finanztip.de/steuerfolgen-onlineverkauf/. Aber das scheint ja heute zuviel verlangt. Lieber verlässt man sich auf Aussagen von Nutzern, die man nicht kennt.
Völllig zwecklos:
Das kannst Du dem Kind noch hundert Mal erklären, es kapiert es einfach nicht.
Es ist gewerbe- und steuerrechtlich völlig unwichtig, auf welcher Plattform du deine Waren/Leistungen anbietest. Und das Gewerberecht kennt keine Freibeträge oder Frei-Stückzahlen.
Wenn du Dinge herstellst oder dir beschaffst, um sie mit Gewinn weiterzuverkaufen, dann betreibst du schon ein Gewerbe. und wer ein Gewerbe betreibt, ist nach § 14 GewO verpflichtet, dies von Anfang an beim Gewerbeamt anzuzeigen. Ob du dann tatsächlich Gewinne oder Verluste machst, ist gewerberechtlich egal.
Das ist dann der Part des Finanzamtes....
Dem Finanzamt muss ein User gemeldet werden der 30 Verkaufsabschlüse pro Jahr abwickelt oder 2000 Euro Umsatz macht:
Ab dann steht die Gewerblichkeit des Handels zur Diskussion. Auch da gibt es dann aber immer noch Argumente für ein rein privates Handeln. Das ist beispielsweise der Fall, wenn man eine Erbschaft oder eine Sammlung auflöst.
Es kommt darauf an. Verkaufst du Dingen, die du zuvor gekauft hast mit der Absicht sie gewinnbringend zu verkaufen, dann ist das gewerbliches Handeln und muss ab Beginn der Tätigkeit angemeldet werden.
Mistest du lediglich ein paar Dinge des privaten Lebens aus, dann gibt es einen Freibetrag bis 1000€ auf den Gewinn.
dann gibt es einen Freibetrag bis 1000€
Das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag :)
Nein. Eine bloße Meldung nach dem Plattformen Steuertransparenzgesetz sorgt nicht automatisch für eine gewerbliche Tätigkeit.