Muss ich dafür ein Gewerbe anmelden?

4 Antworten

Dann mal wieder die Langfassung:

Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht, das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du die Einnahmen auch versteuern.

Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch auf Dich zu:

Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?

Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer

Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produkthaftung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Haftung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits setze ich mal voraus, bei eBay, bzw. eBay Kleinanzeigen ist natürlich auch ein gewerblicher Account obligatorisch.

Nur ein Beispiel:

Ein fehlerhaftes Impressum kann Dich mal eben bis zu 50.000,00 € kosten.

Und ja, die Zahl der Nullen ist völlig korrekt:

Klicken: Alles zur Impressumspflicht

Als Minderjähriger brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die des Vormundschaftsgerichts.

Das Vormundschaftsgericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um ein Gewerbe führen zu können.

https://www.gewerbe-anmelden.info/gewerbeschein/minderjaehrige.html

Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die Finanzämter verfügen über eine Software mit ganz erstaunlichen Fähigkeiten...;-)

https://www.test.de/Steuerfallen-fuer-Ebay-Haendler-Wann-das-Finanzamt-bei-Onlineverkaeufen-nachhakt-4802200-0/


geheim007b  03.02.2021, 09:09
Ein fehlerhaftes Impressum kann Dich mal eben bis zu 50.000,00 € kosten.

mal eben sicher nicht, und auch keinen kleinbetrieb. Das wäre die Strafe wenn z.B. Facebook nach mehrfacher Aufforderung sich weigern würde ein Impressum zu hinterlegen. Realistische Größenordnung bei nem Kleinstbetrieb sind 800€+-

geheim007b  03.02.2021, 11:56
@Dultus, UserMod Light

das ist ein bischen das Problem in solchen Fällen, darum aggiert Facebook auch recht aggresiv. Für ein Kleinunternehmen hören sich solche Strafen aber extrem an, und unnötig ängste wecken muss man ja auch nicht :). Selber 800€ ist noch viel Geld... und da ist die Gefahr real

Unter 18? dann müssen Mama, Papa und das Familien Gericht ihre Zustimmung geben.

Du willst ein Gewerbe mit Gewinnabsicht betreiben?

Dann musst du ein Gewerbe anmelden.

Und dem Gewerberecht ist es egal ob in der Tat auch Gewinne und in welcher Höhe erzielt werden.

Was die Höhe des Gewinnes anbelangt, dafür interessiert sich das Finanzamt.

Und Vorsicht, das mit der Freigrenze betrifft nur festangestellte Arbeitnehmer. Bei selbstständigen schaut das ein wenig anderes aus.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn du Geld verdienst, dann musst du es versteuern, in diesem Fall bist du selbstständig und somit gewerbetreibend.

Um als Minderjähriger ein Gewerbe anmelden zu dürfen brauchst die die Genehmigung eines Vormundschaftgericthes....


Rico714 
Beitragsersteller
 03.02.2021, 08:42

Ist die höhe der Einnahmen in diesem Fall egal? Muss ich auch ein Gewerbe anmelden wenn die Einnahmen unter dem Steuerfreibetrag liegen?

Ratefuchs007  03.02.2021, 08:46
@Rico714

Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht, die Höhe Deiner Einnahmen ist dafür völlig irrelevant.

Du bist minderjährig, also gibt es den Gewerbeschein, den du für dein Vorhaben zwingend brauchst, nur mit der Zustimmung deiner Eltern und des Vormundschaftsgerichtes.


Rico714 
Beitragsersteller
 03.02.2021, 08:42

Was ist ein Vormundschaftsgericht?

SirKermit  03.02.2021, 08:47
@Rico714

Genauer scheint es wohl Familiengericht zu heißen: https://de.wikipedia.org/wiki/Familiengericht

Hier die IHK: https://www.hk24.de/produktmarken/beratung-service/recht-und-steuern/wirtschaftsrecht/unternehmensgruendung-und-fuehrung/recht-unternehmensgruendung/unternehmensgruendung-minderjaehrige-3311726

"2. Genehmigung des Familiengerichts

Zusätzlich bedarf es noch der Genehmigung des Familiengerichts, durch die die obengenannte Ermächtigung erst wirksam wird.

Die Erteilung der Genehmigung setzt im Wesentlichen voraus, dass der Jugendliche die für den Betrieb eines Unternehmens erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt. Hintergrund ist unter anderem, dass der Minderjährige davor geschützt werden soll, unbedarft Verpflichtungen einzugehen, die ihm erheblichen finanziellen Schaden bereiten können.

Voraussetzung für die Erteilung einer familiengerichtlichen Genehmigung ist ein schriftlicher Antrag des Minderjährigen. Dieser kann formlos gestellt werden und bedarf zusätzlich einer Unterschrift durch die gesetzlichen Vertreter. Darüber hinaus sollte eine schriftliche Bescheinigung der Schule beigefügt werden, in der die Schule zu der Frage Stellung nimmt, ob aus ihrer Sicht eine Unternehmensgründung mit den schulischen Leistungen des Minderjährigen vereinbar ist und seiner weiteren Entwicklung nicht entgegensteht. Vor Erteilung einer Genehmigung werden der Minderjährige und seine gesetzlichen Vertreter angehört."