Privatparkplatz dauerhaft belegt?

5 Antworten

Nö, nicht richtig.

Vielleicht ist es aber sinnvoll, sich vorher rechtlich beraten zu lassen, wie man das falsch parken dokumentiert und ggf. vorab das abschleppen lassen androht.

Das Abschleppen von einem Privatgrundstück ist rechtlich genau geregelt. Wenn jemand dort unbefugt parkt, begeht er eine sogenannte „verbotene Eigenmacht“ nach § 858 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), weil er den Besitzer des Parkplatzes “in seinem Besitz stört”. Auch wenn Sie den Stellplatz nur gemietet haben, gelten Sie hier als direkter Besitzer.
Dieses allgemeine Gesetz, das viele Delikte abdeckt, hat der Bundesgerichtshof (BGH) 2009 mit dem Urteil V ZR 144/08 explizit auf Situationen übertragen, bei denen ein Falschparker ohne Genehmigung auf einem Privatgrundstück parkt. Auch wenn noch mehrere Plätze frei bleiben, begeht der Autofahrer eine verbotene Eigenmacht, und Sie dürfen ihn von dem Privatparkplatz abschleppen lassen.

Eine Meinung ist Richtig. Kontaktiere doch die Geschäftsleitung des Unternehmens, dass seine Mitarbeiter diese Plätze gefälligst freilassen. Drohe der anderen Firma an, bei Nichtbeachtung ein Abschleppunternehmen einzuschalten.

Kannst ihn schon abschleppen lassen aber einige kosten können entstehen aber pluspunkt: der typ wird da nie wieder parken

Frage den Chef ob man nicht solche Absperreinrichtungen ( kostet 44,-- Euro beim Bauhaus) installieren kann, dann wäre das Problem dauerhaft gelöst.

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 - (Recht, Gesetz, Verkehrsrecht)