Auto Privatkauf, nach 2 tagen kaputt?
Hallo, ich hoffe das ihr mir vll weiterhelfen könnt.
Habe vor 2 wochen ein auto von einem arbeitskollegen abgekauft.
Bmw 118d e87.
247000 km bj 2008
Kein ankauftest gemacht.
Angemeldet und 1 tage gefahren, am 2ten tag wollte ich nach der arbeit losfahren und auto sprang nicht an.
Starthilfe bekommen und rüber in die werkstatt. die meinten die lichtmaschine ist kaputt weil sie ein ein klackern hörbar war und sich metalsplitter am deckel sichtbar waren und auch die spannung nicht stimmte.
neue bestellt und nach einer woche eingebaut und öl wechsel gleich mitgemacht.
Auto lief dann wieder aber das klackern war immer noch da und sogar lauter als vorher.
In eine andere werkstatt gefahren für bmw und die meinten das die steuerkette kaputt ist die splitter davon kommen und deswegen der motor getauscht werden muss.
Was ich nicht verstehe, ab der sekunde wo neues öl drinnen war, war es gut hörbar.
Pickel würde im august gemacht.
Wahrscheinlich kann man nix machen aber fragen muss ich trotzdemal.
5 Antworten
Im kv hatt er angekreut das das auto keine vorschäden hat und verkehrssicher ist. Aber glaube nicht das mir das was bringt.
Am montag wollte ich über meine rechtschutz mal einen anmwalt fragen
Jeder mechaniker hat mir gesagt, gutachten machen und klagen.
Einer mechaniker meinte, ich habe 4 wochen rückgaberecht (österreich) aber dazu finde ich nichts.
Danke für die antworten bisher.
Ich hoffe, es gibt einen Kaufvertrag und ich hoffe, das dort etwas zum Zustand des Autos drinne steht. Wenn ja kannst du dich an dem orientieren und gegebenenfalls einen Anwalt einschalten.
Privatkauf - das wird leider dein Problem sein…
Wahrscheinlich kann man nix machen
und das von einem Arbeitskollegen. schöner Freund hast du. was steht im Kaufvertrag gekauft unter Ausschluss der Sachmängelhaftung. z.B. vom ADAC
Kein ankauftest gemacht.
Dummer Fehler. Wurde wohl zu Unrecht einem Kollegen vertraut. Versuch Dich gütlich mit ihm zu einigen. Rechtlich gibt es nur eine Chance wenn man ihm nachweisen kann daß er von dem Schaden wußte und arglistig verschwiegen hat.