Privater Auto Verkauf , Käufer will Auto zurück geben. droht mit mir Gutachter und Anwalt . Was tun?

5 Antworten

Servus,

Der kann dir gerne drohen, aber falsch hast du nichts gemacht.

Du wusstest nichts von den "Schäden" und kannst dir daher auch jetzt nicht sicher sein, wie schlimm es eigentlich wirklich ist.

Was ich sehr interessant finde ist, das du nagelneue Winterreifen drauf gemacht hast. Wieso sollte das jemand tun, der eine Schrottkarre möglichst teuer verkaufen will? Das ergibt keinen Sinn. Du gibst nicht extra nochmal Geld aus, wenn du im vorraus vor hast mit einem betrug möglichst viel Kohle zu machen.

Mit hoher Sicherheit kann dir hier keine arglistige Täuschung vorgeworfen werden.

Bei einem 15 Jahre alten Auto kann man immer Pech haben, auch wenn man sich die Sache wirklich gut anschaut.

Wenn "alles unten verrostet" war, hätte der Käufer das auch sehr leicht sehen können und sollen. Bei einem Gebrauchtwagen ist das Risiko nunmal vorhanden.

Und ganz ehrlich, wenn er freundlich auf mich zugekommen wäre, hätte ich mich über einen Preisnachlass überreden lassen können. Shit happens. Wenn mir allerdings jemand direkt mit Ner Anzeige droht, dann blockiere ich auch. Dann soll er mich anzeigen und nochmal extra Geld ausgeben.


LaFee2601 
Beitragsersteller
 28.12.2024, 10:52

Danke für deine Antwort ! Dazu möchte ich auch hinzufügen; dass ich die Winterreifen so oder so auch für meine eigene Sicherung austauschen lassen habe. Mein Vater bemerkte nämlich im November dass meine Winterreifen ein sehr schlechtes Profil haben. Ich musste jedoch auf mein Weihnachtsgeld warten . Und ich wusste ja nicht mal ob der das Auto nimmt oder nicht. Ich bin taglich mit dem Auto zur Arbeit gefahren . Der Winterreifen Wechsel stand so oder so auf meiner Liste. Und eigentlich wollte ich auch den Tüv gleich im Neujahr angehen. Jedoch wollte der Herr unbedingt vor Weihnachten kommen. Er wusste ja dass das Auto einen Tüv braucht. So oder so habe ich garkeine betrügerischen Absichten gehabt :( habe ihm ja das Auto auch nicht auf mich angemeldet mit meinen Kennzeichen abgegeben … welcher Betrüger würde denn so vorgehen …

( was im Nachhinein auch leichtsinnig und doof von mir war; ihm das Auto angemeldet mitzugeben 😪)

LaFee2601 
Beitragsersteller
 28.12.2024, 10:53
@LaFee2601

* habe ihm ja das Auto auch NOCH auf mich angemeldet ( sollte es heißen )

SirKasmus1  28.12.2024, 10:54
@LaFee2601

Ja, das war nicht besonders clever ihm das Auto so zu übergeben. Was positives hat es trotzdem. Das gibt nochmal ein Pluspunkt, das du nichts von den Schäden wusstest.

Mach dir nicht zu viele Gedanken und warte die Sache mal ab.

Wir hatten genauso einen Fall. Auto vom Opa verkauft, der Käuferr ist weg damit und ruft abends an, die Karre wäre kaputt. Kupplung hinüber, irgendwas rasselt, Gutachter, blablabla. Wollte alles schön von uns bezahlt haben. Wir haben ihm gesagt, dass er das vergessen kann, allerdings mit nicht ganz so politisch korrekten Worten (es wurden gewisse Körperöffnungen erwähnt 😉). Wir haben nie wieder was von ihm gehört.

Lass den Typen doch mit einem Anwalt drohen. Anwälte machen das Gesetz nicht, die vertreten es nur. Wenn er das durchziehen will, soll er es eben machen. Als Gebrauchtwagenkäufer kauft man immer die Katze im Sack. Es gibt auch Leute, die nach dem Kauf entsetzt feststellen, dass es sich bei einem Gebrauchtwagen tatsächlich um einen solchen handelt.


LaFee2601 
Beitragsersteller
 28.12.2024, 14:17

Das andere ist, jetzt sagt er , er hat über die vin Nummer bei autodna die Historie gecheckt und beim ersten Besitzer gab es wohl einen schade / Unfall ! Ich als 3. Besitzerin habe das Auto vom 2. Als unfallfrei gekauft ( habe dazu den Vertrag) . Er sagt jetzt er hat rechtlich das Recht das Auto zurück zu geben , da es eine Falschaussage gibt. Als ich ihm sagte auch wenn dann war es nicht meine Falschaussage - das habe ich ich schriftlich ( Kaufvertrag) . Dann meinte er : ist aber nicht sein Problem, dann müsse ICH den vorherigen Besitzer verklagen dafür .. Aber er hätte recht das Auto zurück zu geben . Kann mir da jemand noch Rückmeldung geben 🙏🏻

Morchelmeister  29.12.2024, 08:28
@LaFee2601

Wie gesagt, soll er doch die Sache versuchen, durchzuziehen. Wenn Post von einem Anwalt kommt, nimmst Du Dir erst mal selbst einen.

Ich bin wirklich verzweifelt .

wieso, du hast dem Käufer alles relevante gesagt, dir sind keine Schäden bekannt, bzw. steht alles im Kaufvertrag.

Er droht mit mit einem Gutachter und einem Anwalt und wirft mir arglistige Täuschung vor !

viel heiße Luft - nicht nur vorwerfen, muss er auch beweisen können

aber nicht wenn ich etwas arglistig verschwiegen habe.

und hast du das - nein, also

komm runter und lass den machen es ist jetzt sein Auto


LaFee2601 
Beitragsersteller
 28.12.2024, 11:28

Jetzt schreibt er mir dass er ũber die vin Nummer sieht dass das Auto einen Unfall hatte im Jahr 2020 beim ersten Besitzer . Mir wurde der Wagen aber vom 2. Besitzer als unfallfrei verkauft (Vertrag liegt vor ) , ich hatte auch keinen und somit auch als unfallfrei verkauft . Er sagt allein aus diesem Grund darf er das Auto zurück geben

peterobm  28.12.2024, 11:43
@LaFee2601

er sagt viel wenn der Tag lang ist. du hast laut dem Kaufvertrag ein unfallfreies Auto gekauft.

Die übliche Masche um den Preis zu drücken...lass dich nicht verunsichern...Du hast die sachmängelhaftung ausgeschlossen und bist damit raus...ich hoffe für dich nur das der Wagen abgemeldet war,sonst könnte dir noch einiges bevor stehen


LaFee2601 
Beitragsersteller
 28.12.2024, 10:59

Ich habe ihm im Vertrauen, das Auto angemeldet auf mich mitgegeben :(

aber Das zeigt doch auch, dass ich keine arglistige Betrügerin sein kann. Würde ich von Schäden wissen, würde ich ihm doch niemals das Auto so mitgeben , noch auf mich angemeldet …

im Nachhinein bereue ich es natürlich trotzdem , war dumm von mir … :(

Mariomadda69  28.12.2024, 11:10
@LaFee2601

Wie gesagt, er kann dir definitiv nix...aber es kann natürlich passieren das er das Auto nicht ab bzw ummeldet, dann hast du noch viel vor dir

LaFee2601 
Beitragsersteller
 28.12.2024, 14:19
@Mariomadda69

Das andere ist, jetzt sagt er , er hat über die vin Nummer bei autodna die Historie gecheckt und beim ersten Besitzer gab es wohl einen schade / Unfall ! Ich als 3. Besitzerin habe das Auto vom 2. Als unfallfrei gekauft ( habe dazu den Vertrag) . Er sagt jetzt er hat rechtlich das Recht das Auto zurück zu geben , da es eine Falschaussage gibt. Als ich ihm sagte auch wenn dann war es nicht meine Falschaussage - das habe ich ich schriftlich ( Kaufvertrag) . Dann meinte er : ist aber nicht sein Problem, dann müsse ICH den vorherigen Besitzer verklagen dafür .. Aber er hätte recht das Auto zurück zu geben . Kann mir da jemand noch Rückmeldung geben 🙏🏻

Mariomadda69  28.12.2024, 14:25
@LaFee2601

Du hast im Vertrag unfallfrei gekauft, was willst du mehr,es beweist doch das du nichts davon wusstest....

Arglist muß Dir erstmal nachgewiesen werden.

Nimm Dir einen Anwalt, die Anwaltskosten bekommst Du erstattet wenn der Käufer den Prozeß verloren hat.


LaFee2601 
Beitragsersteller
 28.12.2024, 10:04

Und wie könnte, man sowas “ beweisen “ ?