Preis Auszeichnung oder Preis an der Kasse?

7 Antworten

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Der Preis am Regal ist rechtlich nicht verbindlich. Es gilt der Preis an der Kasse, denn erst dort wird der Kaufvertrag geschlossen.

Eine falsche Preisauszeichnung am Regal ist zwar ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung, einen Anspruch auf Verkauf zu diesem Preis hat man aber nicht.

du musst gar nicht, du kannst die ware auch zurückgeben. aber ansonsten gilt der preis der kasse, man kann natürlich nachfragen, welcher preis richtig ist, aber man hat kein anrecht auf den regalpreis.


GranCanaria16  24.02.2013, 17:19

Blödsinn.

"Der Verkäufer ist zur Preisauszeichnung per Gesetz verpflichtet & wenn er diesen nicht ändert, ist das keinesfalls unsere Schuld, sondern deren eigene,

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onomant  24.02.2013, 17:22
@GranCanaria16

Nein, flirt hat recht, die Preisauszeichnung könnte ja auch falsch sein.

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flirtheaven  24.02.2013, 17:23
@GranCanaria16

dann kann er abgemahntv werden, als kunde hast du aber nichts davon. gerade bei selbstbedienungsläden konnen preisschilder von kunden ausgetauscht werden, dagegen kann sich ein einzelhändler nicht wehren. die preisangabe ist lediglich die aufforderung zur abgabe eines angebotes.

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Rein formell gilt immer der Preis den die Kasse ausweist, denn erst dort kommt ein rechtsgültiger Vertrag zustande.

Das Geschäft läuft folgendermaßen ab:

Du, der Kunde, nimmst die Packung Wick Blau aus dem Regal an dem 1,99 € steht und bietest dem Händler an diese Packung Wick Blau für den Preis von 1,99 € zu kaufen. Nun sagt der Händler (durch die Kassenanzeige) das er 2,49 € dafür haben will. Nun ist es Deine Entscheidung ob Du für 2,49 kaufen willst oder von Deinem Kaufangebot zurücktrittst. Fertig!

Natürlich ist es für ein Geschaft nicht gerade gut das sowas vorkommt. Im Grunde hat man zwei Möglichkeiten vorzugehen. Man kauft die Ware zunächst nicht und wendet sich dann danach an den Fillialleiter und schildert die Sache ruhig und sachlich. Meist bekommt man dann auch die Ware zum ausgezeichneten Preis. Mit der Kassierein braucht man gar nicht erst zu verhandeln, denn sie kann die Preise in der Kasse nicht verändern und kann, da sie ja Centgenau abrechnen muss, nichts machen.

Muss man den Preis für etwas bezahlen wie es in der Kasse steht wenn der mehr ist als am Etikett bzw bei der Auszeichnung?

Ja. Du hast keinen Anspruch darauf, die Bonbons zu dem ausgezeichneten Preis zu erhalten.

Denn rechtlich gesehen ist dein Angebot, die Ware gern zu dem ausgezeichneten Preis über 1,99 € kaufen zu wollen, vom Geschäft nicht angenommen.

Die Preisauszeichnung stellt formaljurisisch (§ 311 (2) BGB culpa in contrahendo) lediglich eine Einladung zur Verhandlung und Angebotsabgabe durch den Verkäufer dar. Gut, nicht gerade für eine Tüte Wick Blau beim Discouter, aber im Autohaus oder Modegeschäft durchaus die Regel.

Nimmt der Verkäufer (wie hier) das Angebot nicht an, kommt kein Kaufvertrag über 1,99 € zustande :-(

Ebensowenig musst du aber sein Angebot über 2,49 € akzeptieren.

AK?

G imager761

Du musst den Preis am Ettikett bezahlen. Schließlich ist es ja nicht deine Schuld, wenn die Verkäuferinnen diesen nicht ändern. :)