Praxisprüfung durchgefallen ohne Grund. Kann ich Einspruch erheben?

8 Antworten

Klar kannst du das, am Ende entscheiden die darüber ob der Prüfer recht hat oder nicht, Erfolgschancen stehen je nachdem ob Die Entscheidung wirklich falsch war oder nicht entweder gut oder schlecht.

Kannst du versuchen, wenn die beiden Fahrlehrer sich für dich äussern.

Ob es etwas bringt kann dir niemand sagen.

Ich sag mal so.....

So ein Durchschnittsauto ist irgendwo 2 Meter breit.

Der Fahrstreifen ist bei einer Landstraße 3 Meter breit.

Du hast dein Fahrzeug um die Hälfte nach rechts versetzt und bist dann entweder vorher oder nachher deutlich zu nahe am Fahrstreifenrand unterwegs gewesen.

Außer dir darf da im Ernstfall nix unterwegs sein, ohne dass du da crasht oder eine Unfall verursachst.

So gesehen würde ich erstmal diese zwei Fahrlehrer infrage stellen.

da ich beim Ausweichen ohne Abbremsen 1 Meter zu weit Rechts gefahren bin

Damit bist du durchgefallen, denn du musst zwingend nach dem Ausweichen wieder auf die vorherige Fahrlinie einschwenken. Im Ernstfall wärst du bei deinem Manöver ggfs. mit einem Objekt kollidiert rechts von der Fahrlinie - also entweder einem Gegenstand oder einem anderen Verkehrsteilnehmer, bzw. hättest die Fahrbahn verlassen.

Siehe u.a.

https://www.click-learn.de/fuehrerschein-tipps/waehrend-der-ausbildung/grundfahraufgaben-klasse-a/

Kann ich mich an die Dekra wenden und Einspruch erheben,

Kannst du. Wird nur nichts bringen.

dass ich die Prüfung nochmal Kostenlos(!!!) machen darf?

Ganz sicher nicht.

Ein Meter zu weit rechts?! Dann bist Du entweder auf den Fußweg ausgewichen ,oder über die Bankette der Landstraße hinaus.

Das ist ein schwerwiegender ,gefährlicher Fahrfehler.Auch wenn Du diesen nicht realisiert hast,oder falsch einschätzt,ändert das nichts.

Vermutlich war der Fahrlehrer selbst geschockt,ist aber geschult und hat nichts drauf gesagt.^^