Praktischer Teil der Fachhochschulreife durch 2 Jahre Ausbildung?
Hallo,
ich wohne in Niedersachsen und habe dort die Schule besucht. In der 12. Klasse erlangte ich den schulischen Teil der Fachhochschulreife. Anschließend begann ich eine Ausbildung, die ich nun seit etwa zwei Jahren absolviere. Aus persönlichen Gründen stehe ich kurz davor, die Ausbildung abzubrechen.
Ich habe bereits mit meiner Schule gesprochen, die mir mitteilte, dass ich entweder zwei Jahre eine Berufsschule hätte besuchen müssen, ein Jahr Praktikum absolvieren müsste oder die Ausbildung abschließen müsste, um den praktischen Teil der Fachhochschulreife zu erlangen.
Für mich ergibt das keinen Sinn, da ich in zwei Jahren Ausbildung doch wesentlich mehr praktische Erfahrung sammle als in zwei Jahren Berufsschule oder in einem Jahr Praktikum.
Ich würde mich über Antworten bzw. Optionen freuen, was ich machen kann.
2 Antworten
Hallo,
in der Regel wird der praktische Teil der Fachhochschulreife durch eine abgeschlossene Ausbildung anerkannt. Da du kurz vor dem Abbruch stehst, solltest du erneut das Gespräch mit deiner Schule oder der zuständigen Schulbehörde suchen, um sicherzustellen, dass deine bisherigen Leistungen anerkannt werden. Eventuell gibt es Ausnahmeregelungen oder Möglichkeiten, deine erworbene praktische Erfahrung geltend zu machen.
Beste Grüße!
Also denkst du, dass es sinnvoll ist, wenn ch noch einmal mit meiner Schule spreche und mein Problem darlege?
Weil ich habe ja bereits mit denen gesprochen, wo die meinten das ich Eins von den genannten Punkten aus meinem Text haben muss, um den praktischen Teil zu erlangen.
Ja, also... ja, du hast schon Recht. Ich stimme dir zu. In zwei Jahren Ausbildung hast du eine ungeheure Menge praktische Erfahrung gesammelt. Und ja, ich denke irgendwie, irgendwo - Das ist eigentlich gleichbedeutend - Aber nein, die zwei Jahre Ausbildung zählen laut Regelungen / Gesetzen nicht. Lustiger Weise zählen, wie ich eben nachgelesen habe, auch keine drei Jahre reine Berufstätigkeit in diesem Gebiet, sondern exakt nur das, was aufgezählt wird, wie z.B. ein Jahr Vollzeitpraktikum.
Ich vermute jetzt, anhand der Problematik und der Beschreibung, dass du keine direkte Fachhochschule besucht hast, ist das richtig? Da folgendes: Ich habe eine Fachhochschule für Sozialwesen besucht, nachdem ich den MSA in den Händen hatte, und im ersten bzw. 11. Schuljahr waren dort 2x 10 Wochen Praktikum verpflichtend, ansonsten gab es keinen Weg in das nächste Schuljahr. Diese beiden Praktika erfüllen den praktischen Teil der Fachhochschule nämlich, daher die Nachfrage.
Erstmal Dankeschön für die Antwort.
Und genau wie du vermutet hast, war ich in keiner richtigen Fachhochschule, sondern habe eine gymnasiale Oberstufe besucht und bin nach der 12ten Klasse abgegangen.