Ist ein Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife immer ein Pflichtpraktikum?
Folgende Situation: Ich hab den 12. Jahrgang der gymnasialen Oberstufe abgeschlossen und habe somit den schulischen Teil der Fachhochschulreife erlangt.
Nun möchte ich ein Praktikum absolvieren, um den praktischen Teil zu absolvieren. Zählt das Praktikum, welches nicht von meiner alten Schule gelenkt wird (bin ja kein Schüler mehr), als Freiwilliges oder als Pflichtpraktikum?
Ob ich danach studieren möchte, weiß ich noch nicht, aber ich will mir die Tür offenhalten. Das Praktikum wäre bei einer Anwaltskanzlei und hätte von der Thematik her nichts mit meinem Studium zu tun.
Meine Fachhochschule schreibt ein Praktikum nicht explizit vor (wäre dann ein Pflichtpraktikum), sondern nur das Abi oder Fachabi.
Im Endeffekt geht es mir darum, ob mir Urlaubstage und/oder Gehalt zustehen oder nicht.
Im Voraus schon mal danke für die hilfreichen Antworten, blicke da nicht wirklich durch :)
2 Antworten
Ja, ist so. Wenn du. Fachoberschule machst, ist das 1. Jahr Schule und Praktikum. Du hast also nur den schulischen Teil durch.
Da Bildung aber Ländersache ist, kann das in einem anderen Bundesland wieder anders sein.
Informiere dich an entsprechender Stelle.
Naja. Umgekehrt ist es auch so. Also wenn du eine Berufsausbildung abgeschlossen hast, müsstest du nur 1 Jahre FOS machen für Deine Fachhochschulreife.
Die Länge des Praktikums ist glaube ich relevant. Wenn du eines nachweisen kannst, reicht das vielleicht. Aber das sind Einzelfälle, die entsprechenden geprüft werden.
Das ich ein Praktikum machen muss ist mir schon bewusst aber ist dies in meinem Fall ein Freiwilliges oder ein Pflichtpraktikum?
Für die Fachhochschulreife ist ein Praktikum Pflicht. Also ein Pflichtpraktikum. Wie und wo du es machst, sollte meiner Meinung nach egal sein. Hauptsache du weist es nach. Ob es da aber Vorschriften gibt (z. B. muss über eine FOS laufen o. Ä. musst du Mal bei einer FOS oder bei einer Beratung klären). Wie gesagt jedes Bundesland ist auch anders.
Danke dir für deine schnelle Antwort. Mich wunderts nur das man im Pflichtpraktikum an sich weder Anspruch auf Urlaub noch auf Gehalt hat im Gegensatz zu einem FSJ z.B..Dabei dienen beide dazu den praktischen Teil der Fachhochschulreife zu erlangen.
Geld ist bei einem Praktikum immer so eine Sache. Urlaub müsste eigentlich geregelt sein.
Ich glaube da liegt ein Missverständnis vor. Mir geht's nicht darum ob ich denn überhaupt ein Praktikum machen muss, denn für den praktischen Teil ist ein Jahr Praktikum oder ein FSJ notwendig. Bei Praktika wird in Freiwillige Praktika und Pflichtpraktika unterschieden. Bei einem Freiwilligen Praktikum besteht Urlaubsanspruch und man wird bezahlt, wobei es sich bei einem Pflichtpraktikum anders verhält.
Naja, in einem Pflichtpraktikum eben nicht und ich möchte verständlicher Weise nicht ausgenutzt werden und ein Jahr ohne Urlaub durchackern. Am besten ich erkundige mich bei meiner Studienberaterin nochmal. Trotzdem danke für deine Zeit.
Als Gymnasiast musst Du dann ein 12monatiges gelenktes Praktikum oder eine Berufsausbildung machen.
Gelenkt bedeutet, die Firma wo Du das machst, muss berechtigt sein, normale Berufsausbildungen durchzuführen, es muss ein Praktikumvertrag geschlossen werden und ein Ausbildungsplan existieren.
Verstehe ich, aber ich bin eben auf keiner Fachoberschule. War auf einem Gymnasium und bin jetzt mit Schule durch.