Praktikum läuft nicht wie versprochen?
„Ich absolviere seit 4 Monaten ein 6-monatiges Pflichtpraktikum im Rahmen meiner Umschulung zur Bürokauffrau . Bisher habe ich während der gesamten 40-Stunden-Woche ausschließlich Tanellen bearbeitet, obwohl meine Schule dem Betrieb einen Lehrplan mit den vorgesehenen Ausbildungsinhalten übermittelt hat. Der Betrieb scheint jedoch weder die Zeit noch das Wissen zu haben, um mir diese Inhalte zu vermitteln. Nun habe ich Sorge, dass ich die Prüfungen nicht schaffen werde, da mir nach dem Praktikum nur noch ein Monat zur Vorbereitung bleibt. Wäre es unverschämt, vorzuschlagen, dass ich die Hälfte der Arbeitszeit nutzen darf, um mich eigenständig auf die prüfungsrelevanten Themen vorzubereiten?“ich bekomme auch nur 170€ im Monat.. 😅
2 Antworten
also erstmal bei einem 6 monatigem Praktikum hast du mindestens Anspruch auf Mindestlohn. An deiner Stelle würde ich da schon mal einen Anwalt kontaktieren.
Was nun die Ausbildungsinhalte de Praktikums anbelangt, müsste man schauen was im Vertag geregelt ist und ob die Anforderungen deiner Umschulung als Vertragsbestandteil definiert sind. Wenn ja ist der betrieb verpflichtet dich dahin gehend auch zu schulen. Macht er es nicht ist er vertragsbrüchig - näheres dazu kann dir aber auch nur ein Anwalt erörtern
Gleich vor weg da du ja eine Umchulung absolvierst gehe ich mal davon au das du knapp bei Kasse bist - in solchen Fällen kann man Beratungshilfen beantragen meisten beim zuständigem Amtsgericht. Wird sie bewilligt kostet eine anwaltliche Einschätzung nur noch 10 oder 15€.
edit:
Fehler von mir bei Pflichtpraktika gibt es keinen Anspruch auf Bezahlung
https://www.praktikum.info/karrieremagazin/gehalt/praktikum-gehalt
Es gibt sie also doch noch, die unentgeltlichen Praktika, die zumeist im Rahmen des Studiums absolviert werden. Handelt es sich dabei um ein Pflichtpraktikum, so besteht laut Gesetzgeber kein Anspruch auf Gehalt im Praktikum. Als Pflichtpraktikum gilt in diesem Falle ein Praktikum, welches im Rahmen des Lehr- bzw. Studienplans vorgeschrieben ist und zum Erlangen des Abschlusses absolviert werden muss. Dazu gehören beispielsweise Schülerpraktika oder vorgeschriebene Praxissemester.
Doch auch wenn Pflichtpraktikanten keinen gesetzlichen Vergütungsanspruch auf ihr Praktikum haben, so kann ein Praktikumsgeber den Einsatz eines jungen Menschen belohnen, indem er ihm freiwillig für die Arbeit im Praktikum Geld zahlt. Ansonsten gibt es auch vom Staat einige Unterstützungsmöglichkeiten, die dir helfen können, dich im Praktikum zu finanzieren.
Ich bekomme gesetzesmäßig, ist vorgeschrieben, in meinem 6 monatigen PTA Praktikum eine Praktikumsvergütung. Vorgeschrieben hier sind die Ausbildungsvergütung der PKA des 1. Lehrjahres. Mehr zahlen dürfen die Apotheken immer, aber nicht weniger.
Die Famulatur von 4Wochen während der schulischen Ausbildung war hingegen unentgeltlich.
Sprich´ erst mal mit dem für dich zuständigen Lehrer deiner Schule. Vielleicht könnte der deinen Betrieb anrufen. Wenn das nichts bringt, müsstest Du selbst mit dem Betrieb sprechen. Allerdings befürchte ich, dass sich wenig ändern wird, da man dort wohl kein Interesse an dir hat und dich als billige Arbeitskraft ausnutzen will.
Anspruch auf Mindestlohn hat man bei einem Pflichtpraktikum nicht. Doch ein 6 monatiges Pflichtpraktikum wird bezahlt, bzw muss bezahlt werden. Nur nicht nach dem Mindestlohn.