Postfach Schlüssel nicht abholen, Strafen?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Kündige es einfach, teil ihnen mit zu sofort und dass Du die Gebühr natürlich zahlst..dann wissen sie, das hat sich erledigt und warten nicht noch ewig, ob Du doch mal vorbeischneist.

Sonst halten sie das noch lange frei, da Du ja gezahlt hast.

NB: im Impressum reicht ein PF nicht aus, das sollte man als Unternehmer aber echt wissen


9quhh 
Beitragsersteller
 29.01.2021, 15:52

Ein Postfach reicht nicht aus genau das ist der Grund warum ich es auch nicht mehr brauche. :P

Ein Postfach für ein Impressum ist eine sehr, sehr schlechte Idee ... aber wenn Geld keine Rolle spielt ...

Webseitenbetreiber aufgepasst: Im Impressum muss eine ladungsfähige Adresse stehen. ... Das Postfach im Impressum reichte nicht aus. Das Wort „Adresse“ im Telemediengesetz meint nämlich eine ladungsfähige Adresse. Das sind nur solche Adressen, unter denen Webseitenbetreiber auch wirklich angetroffen werden können.01.01.2017
Neues Urteil: Ein Postfach im Impressum reicht nicht aus
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9quhh 
Beitragsersteller
 29.01.2021, 15:53

Genau deswegen brauch ich das Postfach ja nicht mehr :P