Post von Mutter, trotz anderen Wohnort?!?
Hallo ihr lieben,
Mein Vater bekommt immernoch Post von meiner Mutter, auf ihren alten Namen. Sie ist aber vor Jahren ausgezogen und hat geheiratet, kann man dagegen irgendwas machen, dass die Post zurück auf sie kommt?
5 Antworten
Deine Mama muss den Absendern (allen!) mitteilen, wie sie heißt und wo sie wohnt.
Dein Vater kann die Briefe mit dem Vermerkt "unbekannt verzogen" wieder in den Briefkasten werfen oder er schickt die Briefe direkt an Deine Mutter.
Vermutlich hat sie sich nicht bei denen umgemeldet, die die Post noch immer versenden.
Entweder meldet er sich bei den einzelnen Stellen oder klebt vielleicht einen Hinweis an den Briefkasten, dass x dort nicht mehr wohnt.
Also kann er zur Post gehen und einen Nachsendeauftrag für meine Mutter stellen?
In ihrem Namen sicher nicht. Warum kümmert sie sich nicht drum?
Kann er (der Vater) grundsätzlich machen. Falls die Post dies jedoch ablehnt (warum auch immer) müsste die Mutter den Nachsendeantrag selbst/persönlich stellen.
Haben deine Eltern noch Kontakt miteinander? Ist es "wichtige" Post? Je nach dem kann man die Briefe zurückschicken, mit dem Vermerk "Empfänger unbekannt verzogen".
Das hat er schon gemacht, trotzdem kommen sie immer bei ihm an. Das sind meist Mahnungen und Forderungen, da sie in Schulden ist.
Kontakt ist keiner, da viel passiert ist durch sie.
Hat dein Vater die neue Adresse? Wenn ja, dann vorne draufschreiben "Verzogen" und dazu die neue Adresse. Einfach in den Briefkasten werfen. Wenn nicht, nur "unbekannt verzogen" draufschreiben und einwerfen.
Das einzige, was du machen kannst, ist, deine Mutter zu bitten, dem jeweiligen Absender ihre neue Adresse mitzuteilen. Und – falls du ihr die Briefe nicht persönlich geben möchtest – sie mit "unbekannt verzogen – zurück an Absender" wieder in den Briefkasten zu werfen.
Wenn ihr eine Adresse habt,einfach zurück schicken.Oder wenn nicht,einen Bekannten fragen,nach der richtigen Adresse.
Und deshalb:
. entweder entspr. Nachsendeantrag stellen (durch den Vater bzw. die eigentlich betroffene Mutter) bei der Post bzw. des entspr. Postdienstleisters selbst stellen
. oder die Post mit dem Vermerk "Empfänger unbekannt verzogen" oder mit dem Vermerk "neue Anschrift....." in den nächsten Postbriefkasten bzw. Briefkasten des entspr. Postdienstleisters werfen.