Was passiert, wenn man einen

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Die Zustellung erfolgt in dem Moment, in dem das Schreiben in deinen Machtbereich gelangt. Wenn ein Uebergabeeinschreiben nicht zugestellt werden kann und lediglich eine Abholbenachrichtigung in deinen Briefkasten geworfen wird, ist das Schreiben selbst natuerlich noch nicht zugegangen. Es befindet sich ja schliesslich weiterhin ausserhalb deines Machtbereiches. Zugestellt ist es in diesem fall erst dann, wenn du es bei der Post abgeholt hast.

Aber Vorsicht! Vereitelst du den Zugang schuldhaft, bist du rechtlich so zu stellen, als sei das Schreiben zugegangen. Eine schuldhafte Zugangsvereitelung liegt i.d.R. vor, wenn der Empfaenger vorher ueber das Schreiben informiert wurde und es dann nicht abholt, um den Zugang zu verzoegern oder voellig zu vereiteln.

Igor und Vladi kommen nachts vorbei.

Nein,da passiert nix, die Sendung geht zurück an den Absender.

Gelber Zettel müsste die Benachrichtigung über ein niedergelegtes Schriftstück sein.

Meist Amtsgericht, Stadt etc

Dem Absender wird in diesem Fall eine Urkunde zugesandt, mit der Mitteilung, das das Schruftstück niedergelegt wurde.

Der Brief gilt als Zugestellt.

Du hast 3 Monate Zeit es bei der Post abzuholen, ansonsten geht er zurück an den Absender.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung