Polizeikarriere beendet wegen kleinem Diebstahl?

7 Antworten

nur wegen diesem Denkfehler.

Da fängt es an. So zu argumentieren, wenn du dazu befragt wirst, ob du schon einmal etwas mit der Polizei zu tun hattest, könnte dich disqualifizieren.

Es war kein Denkfehler, es war ein Diebstahl. Steh dazu, mach reinen Tisch, das hilft.


lani124 
Beitragsersteller
 21.08.2024, 19:42

Ich weiß. Natürlich war es Diebstahl. Im Grunde interessiert es am Ende des Tages niemanden wie es dazu kam. Es ist so passiert und damit war es ein Diebstahl. Trotz allem muss ich hier ja klarstellen wie es dazu kam. Meiner Meinung nach macht es nämlich schon einen Unterschied ob ich beabsichtigt Dinge hab mitgehen lassen oder ob es wirklich unbeabsichtigt war. Trotzdem habe ich Reue vor der Polizei gezeigt, habe es eingesehen und mich entschuldigt.

wiki01  21.08.2024, 19:45
@lani124

Du hast das verstanden. Du darfst nur nicht obercool sein.

lani124 
Beitragsersteller
 21.08.2024, 19:47
@wiki01

Das war ich nicht. Ich habe es auch nicht abgestritten. Das bringt ja alles nichts. So vernünftig und reif war ich dann auch.

Du brauchst ein glasklaren Führungszeugnis also ja, das hat deine Chancen drastisch minimiert. Du könntest der Personalstelle bei der Polizei in einem Gespräch den Kontext erklären


froschers  21.08.2024, 19:38

Wenn es nur auf das Führungszeugnis ankommt, ist überhaupt die Frage, ob er einen Eintrag bekommt. Kleinere Diebstähle können mit 10 bis 30 Tagessätzen in einem Strafbefehl erledigt werden. Sowas kommt nicht ins Führungszeugnis.

lani124 
Beitragsersteller
 21.08.2024, 19:38

hmmm, andere sagen da was anderes. Ich weiß jetzt garnicht was ich glauben soll… :(

wiki01  21.08.2024, 19:44
@lani124

Mir egal, was andere sagen. Fakt ist, dass es bei einer ersten Straftat Eintragungsgrenzen gibt. Die erreichst du nicht. Trotzdem könntest du vorbestraft sein, wenn dich ein Richter verurteilt, auch wenn dieses Urteil geringer als die Eintragungsgrenze ist.

Der Unterschied: Überall darfst du dich "nicht vorbestraft" nennen, wenn dein Führungszeugnis leer ist. Nur nicht bei der Polizei, denn die sehen die Verurteilung im Bundeszentralregister.

lani124 
Beitragsersteller
 21.08.2024, 19:46
@wiki01

Also vor Gericht geht die ganze Sache hier nicht. So viel ist klar. Der Polizist meinte zu mir „Wenn deine Akte sonst rein ist, könntest du mit einem blauen Auge davonkommen“

wiki01  21.08.2024, 19:49
@lani124
Also vor Gericht geht die ganze Sache hier nicht

Für dich ist nur eines wichtig: du wirst zu deiner strafrechtlichen Vorgeschichte befragt. Da musst du ehrlich sein. Kommt das später erst heraus, weil du es verschweigst, war es das für dich.

lani124 
Beitragsersteller
 21.08.2024, 19:50
@wiki01

Alles klar. Ja, lügen werde ich nicht. Die Wahrheit kommt immer heraus und lieber mache ich gleich reinen Tisch und werde die Situation erklären falls sie nachfragen.

wiki01  21.08.2024, 19:35

Führungszeugnis? Uninteressant. Warum? Weil da Straftaten bis 90 Tagessätze nicht eingetragen werden, man aber trotzdem vorbestraft ist.

Polizei gerufen und Hausverbot. Schön. Und jetzt?

Bisher noch keine Vorstrafe. Gab es eine Anzeige? Evtl. ja. Wurde diese Anzeige weiterverfolgt? Gab es einen Strafbefehl? Ein Urteil?

Du hättest die Sachen rechtlich gesehen überhaupt nicht in Deine mitgebrachte Tasche legen dürfen. Denn damit entziehst Du dem Geschäft bereits den Zugriff auf die Ware.

Letztendlich hast Du einen Diebstahl begangen.

Auch wenn Dein Führungszeugnis wohl erst mal sauber bleibt, werden bei Bewerbungen für den Polizeidiensr die gegen Dich geführten Ermittlungsverfahren unter die Lupe genommen.

Ich vermute wenn du es überzeugend rüber gebracht hast dass es aus Versehen war dann werden die Polizisten es dir geglaubt haben. Aber wenn du einen Eintrag ins Führungszeugnis deswegen bekommst könnte es schon schwer werden


lani124 
Beitragsersteller
 21.08.2024, 19:44

Der Polizist meinte wenn ich sonst eine reine Akte habe könnte ich Glück haben und mit einem blauen Auge davonkommen