Polizeikarriere beendet wegen kleinem Diebstahl?
Hallo, ich habe eine Frage
Mir ist heute etwas total blödes passiert und ich hasse mich dafür.
Ich war im DM und hatte eine NewYorkertasche dabei, ich ging anfangs nur wegen einem Duschgel in den DM und hatte nicht vor viel zu kaufen weshalb ich auch keine Korb nahm. Ich packte also Kleinigkeiten wie Wattepads oder Kaugummis in die newyorkertasche. Da ich dann aber doch mehr kaufen wollte, nahm ich später doch einen Korb hatte aber während dem einkaufen weil ich einen Podcast gehört habe und völlig darauf fixiert war vergessen, dass ich noch Sachen in der newyorkertasche hatte.
Nachher beim bezahlen kam das natürlich raus und alles wurde als Diebstahl bezeichnet.
Der warenwert der „geklauten“ Sachen lag bei etwas über 5 Euro.
Es wurde die Polizei gerufen und ich bekam Hausverbot. Es war wirklich nicht beabsichtigt sondern einfach dumm von mir das ich nicht mitgedacht habe…
Meine Angst ist nun , dass mein Traumberuf bei der Polizei zerplatzt nur wegen diesem Denkfehler.
Ich bin seither noch nie wegen irgendwas auffällig geworden und meine Akte ist rein.
Denkt ihr, dass bedeutet jetzt mein Aus als Polizistin?
7 Antworten
nur wegen diesem Denkfehler.
Da fängt es an. So zu argumentieren, wenn du dazu befragt wirst, ob du schon einmal etwas mit der Polizei zu tun hattest, könnte dich disqualifizieren.
Es war kein Denkfehler, es war ein Diebstahl. Steh dazu, mach reinen Tisch, das hilft.
Du brauchst ein glasklaren Führungszeugnis also ja, das hat deine Chancen drastisch minimiert. Du könntest der Personalstelle bei der Polizei in einem Gespräch den Kontext erklären
Wenn es nur auf das Führungszeugnis ankommt, ist überhaupt die Frage, ob er einen Eintrag bekommt. Kleinere Diebstähle können mit 10 bis 30 Tagessätzen in einem Strafbefehl erledigt werden. Sowas kommt nicht ins Führungszeugnis.
hmmm, andere sagen da was anderes. Ich weiß jetzt garnicht was ich glauben soll… :(
Mir egal, was andere sagen. Fakt ist, dass es bei einer ersten Straftat Eintragungsgrenzen gibt. Die erreichst du nicht. Trotzdem könntest du vorbestraft sein, wenn dich ein Richter verurteilt, auch wenn dieses Urteil geringer als die Eintragungsgrenze ist.
Der Unterschied: Überall darfst du dich "nicht vorbestraft" nennen, wenn dein Führungszeugnis leer ist. Nur nicht bei der Polizei, denn die sehen die Verurteilung im Bundeszentralregister.
Führungszeugnis? Uninteressant. Warum? Weil da Straftaten bis 90 Tagessätze nicht eingetragen werden, man aber trotzdem vorbestraft ist.
Polizei gerufen und Hausverbot. Schön. Und jetzt?
Bisher noch keine Vorstrafe. Gab es eine Anzeige? Evtl. ja. Wurde diese Anzeige weiterverfolgt? Gab es einen Strafbefehl? Ein Urteil?
Du hättest die Sachen rechtlich gesehen überhaupt nicht in Deine mitgebrachte Tasche legen dürfen. Denn damit entziehst Du dem Geschäft bereits den Zugriff auf die Ware.
Letztendlich hast Du einen Diebstahl begangen.
Auch wenn Dein Führungszeugnis wohl erst mal sauber bleibt, werden bei Bewerbungen für den Polizeidiensr die gegen Dich geführten Ermittlungsverfahren unter die Lupe genommen.
Ich vermute wenn du es überzeugend rüber gebracht hast dass es aus Versehen war dann werden die Polizisten es dir geglaubt haben. Aber wenn du einen Eintrag ins Führungszeugnis deswegen bekommst könnte es schon schwer werden
Der Polizist meinte wenn ich sonst eine reine Akte habe könnte ich Glück haben und mit einem blauen Auge davonkommen
Ich weiß. Natürlich war es Diebstahl. Im Grunde interessiert es am Ende des Tages niemanden wie es dazu kam. Es ist so passiert und damit war es ein Diebstahl. Trotz allem muss ich hier ja klarstellen wie es dazu kam. Meiner Meinung nach macht es nämlich schon einen Unterschied ob ich beabsichtigt Dinge hab mitgehen lassen oder ob es wirklich unbeabsichtigt war. Trotzdem habe ich Reue vor der Polizei gezeigt, habe es eingesehen und mich entschuldigt.