Polizei vertrauen?

4 Antworten

Der Polizist wird das vermutlich niemandem erzählen. Aber das steht doch in der Akte. Und auf die kann der Beschuldigte mit oder ohne Anwalt Einsicht nehmen.

Bei der Polizei- nein

Vor Gericht- wird er es wohl erfahren ..


NonNam  18.03.2023, 18:57

Bei der Polizei eher Ja

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desintressed 
Beitragsersteller
 18.03.2023, 17:21

muss man gericht gehn oder kann man auch eine schrifliche aussage tätigen

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25dec  18.03.2023, 17:23
@desintressed

Kommt darauf an...Wenn das Gericht persönliches Erscheinen für erforderlich hält, wird dir schriftliches nichts nützen.

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Die Polizei wird es ihm vermutlich nicht sagen - aus ermittlungstaktischen Gründen.

Spätestens vor Gericht musst du dennoch Ross und Reiter benennen und dann wird er es auch erfahren, wer gegen ihn ausgesagt hat.

Nein, du kannst eine Aussage vor Gericht NICHT schriftlich einreichen.

JA, du MUSST vor Gericht erscheinen.

NEIN, du hast kein Zeugnisverweigerungsrecht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 15 Jahren Polizeivollzugsbeamter

Keine Ahnung ob die Polizei eine Schweigepflicht haben aber am Gericht müsste alles offenkundig die Wahrheit vor dem Licht kommen.