Polizei strafeanzeige?

6 Antworten

Ich habe da zunächst an eine Beleidigung gedacht, da es sich um eheverletzende Aussage handelt. Eine Beleidigung kann grundsätzlich auch ohne Beisein der betreffenden Person vorliegen. Eine Beleidigung ist aber nur dann strafbar, wenn das Tatobjekt, also derjenige an den die Beleidigung gerichtet ist, beleidigungsfähig ist.

Beleidigungsfähig ist nach überwiegender Auffassung zunächst jeder lebende Mensch, unabhängig von seinem Alter, seinem Reifegrad und seiner geistigen oder körperlichen Verfassung.

Quelle: Küper/Zopfs Strafrecht BT Rn. 123; Wessels/Hettinger/Engländer Strafrecht BT 1 R. 424

Dennoch kommt § 189 StGB infrage.

Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Kannst Du machen.

Wird aber wohl nicht viel bringen, da Du nicht geschädigt wurdest.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Klar, aber die Anzeige wird nicht weiter verfolgt werden, weil das keine Straftat ist.


CenturyisGone  05.10.2024, 10:09

Um was zu erreichen?

Es stimmt zwar dass so eine Aussage unter aller Sau ist, aber ich denke dass sich die Polizei mit wichtigerem befassen sollte als mit einem lauten Gedanken.

Das ist leider nicht strafbar, sondern einfach nur krank!

Anzeigen kann man theoretisch alles.

Nur wird es nicht verfolgt, denn es liegt keine Straftat vor. Geschmacklose Bemerkungen allein sind noch nicht strafbar.