Polizei stellt Anzeige Fahrausweis vergessen?

4 Antworten

Die Strafanzeige ist Quatsch, da du nur gegen eine vertragliche Reglung verstossen hast. Die DB wird dir ein erhöhtes Beförderungsentgelt auferlegen und fertig.


lukasczj 
Beitragsersteller
 10.09.2023, 10:26

Hey, danke für deine Antwort.

Die Polizei belehrte mich dass ich eine Straftat ,,Erschleichen von Leistungen" begangen habe und ein Strafverfahren eröffnet wird

Still  10.09.2023, 10:45
@lukasczj

Blödsinn. Du bist Eigentümer des Tickets und konntest lediglich den Beweis nicht antreten.

lukasczj 
Beitragsersteller
 10.09.2023, 11:19
@Still

Das Ticket soll aber nur mit Ausweis gültig sein. Der Witz dabei ist wir waren 4 Personen und alle hatten keinen Ausweis. Er wollte ihn nur von mir sehen. Der Kontrolleur war auch total unfreundlich, vlt weil ich ein ausländisches Aussehen habe aber ich kann es halt nicht beweisen

ampmark  10.09.2023, 14:56
@lukasczj

Wenn du das Deutschlandticket hast, hast du keine Leistung erschlichen.
Du wirst eine Anhörung von der Polizei bekommen. Entweder schriftlich oder du musst da hin. Der Anwalt empfiehlt immer vom aussage verweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Angaben zur Person musst du machen. Mit dem ausgefüllten Anhörungsbogen schickst du eine Kopie vom Deutschlandticket.

Als 2. bekommst du Post von den Verkehrsbetrieben. Die wollen die 60€. Wenn du innerhalb der Frist (2 Wochen?) das Ticket an einer Verkaufsstelle vorlegst, reduziert sich das auf eine kleinere Verwaltungsgebühr.

Solltest du noch keine 18 sein, brauchst du die 60€ nicht bezahlen. Die Verkehrsbetriebe versuchen das zwar trotzdem einzutreiben, auch über ein Inkassobüro. Du musst da einfach nur standhaft bleiben und immer freundlich widersprechen. Das reicht per Email.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/minderjaehriger-ohne-fahrschein-kein-erhoehtes-befoerderungsentgelt-zulaessig_127497.html

Ich sehe da keinen Grund für ein erhöhtes Beförderungsentgelt. Die anwesende Polizei konnte deine Identität durch eine Abfrage leicht bestätigen, und somit bist du im Besitz eines gültigen Fahrtausweises und des notwendigen Nachweises der Identität.

Einer strafrechtlichen Verfolgung würde ich tiefenentspannt entgegen sehen, weil du dir nichts erschlichen hast.

Und den fehlenden Nachweis deiner Identität hat die Polizei geliefert.

Einem erhöhten Beförderungsentgelt würde ich widersprechen. Mal sehen, was passiert.

Die Polizei war doch da, was haben die denn dazu gesagt - ausweisen konnteste dich ja nicht.

Normalerweise bekommt man einen Beleg über ein erhöhtes Beförderungsentgeld (Schwarzfahren) und auf der Rückseite stehen jede Menge Infos und Adressen, wo du deinen Ausweis nachreichen kannst und dann nur noch die Bearbeitungsgebühr zahlen musst


lukasczj 
Beitragsersteller
 10.09.2023, 00:44

Der Polizist war sau unfreundlich und hat mich nicht mal ausreden lassen. Er meinte nur ich habe eine Straftat begangen und hat mich belehrt dass ich mich nicht dazu äußern muss. Danach sind die einfach wieder gefahren sie haben nix zum weiteren Ablauf gesagt. Einen Beleg habe ich nicht bekommen. Auf Anruf bei der Bahn hieß es dass die Polizei das jz steuert und die keinen Einfluss haben

War es denn das erste Mal, dass du wegen Schwarzfahren erwischt wurdest? Normalerweise kommt dann ganz normal Strafe 60€ auf dich zu.


lukasczj 
Beitragsersteller
 10.09.2023, 00:56

Ich wurde mal erwischt konnte aber für 7€ mein Ticket nachreichen. Damals kam aber nicht die Polizei.

Still  10.09.2023, 10:10
@lukasczj

So ist das auch richtig! Da waren wohl auf der polizeilichen, wie auf Seiten der DB, keine Profis am Werk.

lukasczj 
Beitragsersteller
 10.09.2023, 10:29
@Still

Der Zugbegleiter rief die Polizei weil ich mich nicht ausweisen konnte. Ich finde den ganzen Aufwand auch übertrieben. Nur die Frage ist jetzt, wie es jz weiter geht. Wer bekommt jz das Geld von mir die Polizei oder das Bahnunternehmen? bzw. kann ich diese Fahrpreisnacherhebung jz noch irgendwie vergünstigt begleichen?

Still  10.09.2023, 10:44
@lukasczj

Du hast doch das personifizierte Ticket. Folglich kannst du keine Straftat begangen haben. Die Bahn nimmt dir nur 7 Euro ab, weil du halt ohne Ausweis das Ticket vorgezeigt hast.