Schwarz Bahn gefahren, wie vorgehen?

Bild des Strafzettels - (Bahn, Ticket, Bus)

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Fahren ohne gültigen Fahrausweis kann jedem mal passieren. Da zahlt man im schlimmsten Fall den doppelten Fahrpreis, mindestens 60,- und gut ist.
Diese 60€ sind keine Strafe sondern das erhöhte Beförderungsentgeld. Das setzt sich zusammen aus der Nachlösung der Fahrkarte + Bearbeitungsgebühr.

Bei dir war es aber kein Versehen sondern Vorsatz. Also eine Straftat.  Erschleichung von Leistungen oder Betrug, und dann ist eine Anzeige schon bei der ersten Tat gerechtfertigt.
Für eine Straftat muss aber Vorsatz vorliegen, da das in den meisten Fällen nicht beweisbar ist verzichten die Verkehrsunternehmen beim ersten und vllt.
noch zweitem Mal auf eine Anzeige. (Arbeitsaufwand).
Sollte aber bereits beim ersten Schwarzfahren Anzeichen für einen Vorsatz bestehen (Karte vom Freund, Verstecken, getürkte Fahrkarte, Falschangaben ...)
so wird das VU oder die involvierte Polizei schon bei der ersten Tat Anzeige erstatten.
Erst dann wird über eine Strafe verhandelt!

Du kannst höchstens noch versuchen deinen Freund da raus zu halten. Z.B. wenn er nichts davon wusste.


Shishafreaks 
Beitragsersteller
 02.04.2016, 01:24

Was heißt "nicht der Kopf abgerissen" ? -.- Anzeige oder wohl eher nicht? Geld soll nicht das Problem Sein aber eine Anzeige wär unschön.

Shishafreaks 
Beitragsersteller
 02.04.2016, 01:23

@ES1956 da sieht anscheinend sehr viel Ahnung haben, frage ich mich, wie mir die Bahn nachweisen will, dass ICH mit dem Ticket gefahren bin? Ich meine es ist ja nicht schwer an den Namen, das Geburtsdatum und an die Adresse von mir zu kommen. Es hätte ja jeder meine Daten preisgeben können. Ich habe nämlich einen Zettel ausgefüllt da ich kein Ausweis dabei hatte.

Shishafreaks 
Beitragsersteller
 02.04.2016, 01:19

Oh ja stimmt. Garnicht richtig gelesen. Wird das sicher auch zur Anzeige kommen wenn dies das erste mal was/ist.

ES1956  02.04.2016, 01:22
@Shishafreaks

Kommt darauf an wie abellio das sieht. Aber beim ersten Mal wird dir nicht der Kopf abgerissen. 

Shishafreaks 
Beitragsersteller
 02.04.2016, 01:14

Also bekomme ich jetzt eine Anzeige oder nicht? -.- kann ich mir gerade nicht genau erschließen.

ES1956  02.04.2016, 01:15
@Shishafreaks

Sehr sicher gibt das eine Anzeige.

Und auf dem Zettel steht dass du "ohne GÜLTIGEN" Fahrausweis angetroffen wurdest, nicht "ohne"

Wieso sprichst du von leihen. Persönliche nicht übertragbare Tickets kann man doch nicht leihen. Schokoticket ist nicht übertragbar. Schwarzfahren kostet mittlerweile 60 Euro, früher 40 Euro.


Shishafreaks 
Beitragsersteller
 02.04.2016, 11:10

Ja ich weiß das das nicht Verleihbar ist. Habe das schonmal gemacht und hab gesagt Ausweis vergessen... Ja werde die 60 überweisen und Melk Kumpel kann sich dann sein Ticket abholen...

Was auf dich zukommen könnte sind 40€ Bußgeld


nadine312  02.04.2016, 00:59

Hab ihn viele Bahnen Kameras gesehen, weiß zwar nicht obs auf dauer aufgezeichnet wird, aber für bestimmte Zeit bestimmt

ES1956  02.04.2016, 01:17
@nadine312

Die Aufnahmen der Kameras werden alle gespeichert, das spielt aber hier keine Rolle.

Shishafreaks 
Beitragsersteller
 02.04.2016, 00:58

Wie meinst du das mit den Kameras? Das wir denke ich mich aufgezeichnet. Nehme an das wird iwo live verfolgt...

nadine312  02.04.2016, 00:54

Aber das andere würd ich lieber nicht ausprobieren in der Bahn sind meist Kameras und die werden eher den Kontrollören trauen

Shishafreaks 
Beitragsersteller
 02.04.2016, 00:53

Auf den Zettel steht schon, dass ich 60 Euro überweisen muss und es weiter 60 sein KÖNNEN. Steht weiter oben, hab ich nicht geschickt wegen meinen Daten.

was willst denn da machen, du hast 60€ zu zahlen und dein Freund fehlt das Schokoticket. 

Tragt die Konsequenzen für euer Verhalten.


Shishafreaks 
Beitragsersteller
 02.04.2016, 01:25

Autokorrektur -.- *mit

Shishafreaks 
Beitragsersteller
 02.04.2016, 01:09

Ja die Idee finde ich auch gut mir verloren, nur die wissen ja das ich mit dem verloren Ticket gefahren bin.

Shishafreaks 
Beitragsersteller
 02.04.2016, 01:03

Ja, find ich auch richtig. Nur er bewirb sich demnächst und ich mache mir sorgen das wir beide ne Anzeige bekommen...

peterobm  02.04.2016, 01:04
@Shishafreaks

was soll passieren, zahl und die Sache ist vom Tisch.

er hat sein "ticket" verloren, ihm wird wohl nicht passieren, wenn du die Klappe hälst

@ Shishafreaks

Du wurdest mit dem geliehenen Ticket erwischt, also war es nicht deines und folgedessen bist du schwarzgefahren.

Bezahle die Strafe und gut ist. Mache das aber schnell, sonst wird es teurer.


Shishafreaks 
Beitragsersteller
 02.04.2016, 01:01

Ja aber das Ding ist ja das geliehen wurde eingesammelt und muss von der Person abgeholt werden und der Kontrolleur meinte es kann zu einer Anzeige kommen wegen Dokumenten Fälschung. Was ich halt komisch finde ist mein "Strafzettel" weil da wir gesagt "nur" steht ich sein OHNE Fahrausweis gefahren...

Turbomann  02.04.2016, 01:53
@Shishafreaks

@ Shishafreaks

Ich würde an deiner Stelle trotzdem die Strafe schnell bezahlen. Da kommst du nicht drum herum. Was danach kommt, wirst du abwarten müssen.

Lese dir das durch was User ES1956 geschrieben hat.