Polizei Kontrolle, was muss ich tun?
Wenn ich in eine allgemeine Verkehrskontrolle komme, muss ich die Motorhaube öffnen, wenn es die Polizei verlangt? Weil das Auto laut ist, aber ein Sportauto ist.
Bin ich verpflichtend?
9 Antworten
nein, bist du nicht.
aber um es dir mal zu sagen.
Wenn sie dich zu sowas auffordern , dann haben sie einen Verdacht das etwas an dem Auto verändert worden ist.
Sie geben dir die gelegenheit, diesen Verdacht aus dem Weg zu räumen - " bitte öffnen sie die Motorhaube"
du kannst jetzt Nein sagen.
Aber dann haben die Grünen nur noch eine möglichkeit, diesen Verdacht nach zu gehen.
Das Fahrzeug bleibt sofort stehen- ein Abschlepper wird gerufen und zur nächsten Kontrolstadion gebracht. Auf deine Kosten ( du hattest ja die gelegenheit, den Verdacht aus den Weg zu räumen) .
fertig
na ein Verdacht - was soll man da definieren?
Das am Fahrzeug was Verändert wurde. da gibt es ja hunderte .
mal als Beispiel: Sie haben dich gehört ( es war sehr laut) aber beim anhalten, ist er wieder leise= Verdacht , das ein Klappenauspuff verbaut ist( im Fahrzeugschein steht nichts)-
aber wie gesagt- ich selbe würde die Motorhaube öffnen
Was will ein Grüner auch heut zu tage unter der Motorhaube sehen ( Ohne das er eine Spezielle ausbildung hat) - Motorhaube auf= Viel Plastik und nichts zu sehen- ha ha.
Wo ist denn da die Verhältnismäßigkeit? Wenn der FS nicht macht, macht es eben der Polizist. Notfalls wird der FS solange im Streifenwagen geparkt.
Verhältnismäßigkeit ist das neue Modewort, Danke an die FDP. Es ändert aber nichts an der Maßnahme an sich.
Wozu einen Abschleppwagen??!! Der Polizist kann, darf und wird die Motorhaube selbst öffnen. Es gibt NULL Notwendigkeit, den PKW abzuschleppen.
Wenn der Fahrzeugbesitzer es aber nicht will- ja das recht hat er. Da ein Polizist nicht die nötige Ausbildung hat( Ausser es ist bei einer Technischen kontrolle ein dazu ausgebildeter Grüner dabei) .. Darum geht es ja in der FRage
Dann wird das Fahrzeug abgeschleppt zur nächsten Kontrollstadion- Da ja die weiterfahrt untersagt ist, wird das Auto ebend aufgeladen
Der Polizist öffnet die Motorhaube Punkt, Aus, Ende.
Wenn er dort Feststellungen hat, die einer weiteren Untersuchung bedürfen, bzw. er die Beweise nicht vor Ort feststellen und sichern kann, dann KANN der PKW abgeschleppt werden, ABER nicht zum blossen Öffnen einer Motorhaube!
Wenn die eine Messung machen und er ist zu laut können sie ihn auch gleich abschleppen lassen.
Du musst nicht auf das Angebot eingehen, die Zweifel an der erloschenen Betriebserlaubnis kostenlos und unverzüglich direkt vor Ort auszuräumen. Wenn du zuviel Zeit und Geld hast, wird man dich gerne dabei unterstützen, beides loszuwerden.
Wenn du es nicht machst, dann macht es der Polizist, aber je nachdem, sitzt du dann schon im Polizeiauto, weil die Polizisten annehmen müssen, dass du die Maßnahme stören wirst.
Zu deiner INFO: die Polizei darf sich über den Zustand deines Autos einen Überblick verschaffen. Sie dürfen z.B. auch die Typenplakette mit der Fahrgestellnummer vergleichen, oder nachsehen, ob irgendetwas undicht ist.
Um die Motorhaube zu öffnen, muss man das Auto öffnen. Das ist mein Eigentum.
Und es bleibt auch dein Eigentum, lediglich die Verfügungsgewalt wird vorübergehend "gebrochen". Dein Führerschein ist auch dein Eigentum; muss aber bei einer Kontrolle ausgehändigt werden.
Nein. Das macht dann aber der Gutachter in der Polizeiwerkstatt.
definiere Verdacht