Darf die Polizei das bei einer Kontrollen?
Moin,
ich wurde angehalten allgemeine Verkehrskontrolle und nach dem ich nicht pinkeln konnte gab es dann auf der Wache ein Bluttest mit einem Arzt der Kam. Jetzt die Frage ist es richtig, das ich 24 Stunden kein Auto fahren darf weil es ein laufendes Verfahren ist?
lg
6 Antworten
Solange sie dir den Führerschein nicht abgenommen haben, darfst du auch Auto fahren. Ohne Ausfallerscheinungen geht es eh nur um eine Ordnungswidrigkeit mit 4 Wochen Fahrverbot.
Also wenn es zu den von dir gegebenen Maßnahmen kam, gibt es eine Vorgeschichte, die zu erwähnen du nicht vergessen darfst, wenn du von Dritten, hier dem Forum, eine vernünftige Antwort erwartest.
Mit "darf die Polizei das" bedeutet in diesem Fall, dass es genügend Anhaltspunkte dafür gab, ein Verfahren gegen dich zu eröffnen, im Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeugs unter Drogen/Alkohol?
Und wie kommst du darauf, dass jetzt am Wochenende innerhalb von 24 Stunden ein Ergebnis des Tests vorhanden ist. Diese Tests werden nicht von der Polizei oder dem Arzt ausgewertet, sondern von einem Labor.
Wurde der Führerschein einbehalten? Welche Belehrung wurde durchgeführt?
Habe mein Führerschein wieder bekommen und die sagten halt da laufendes Verfahren und Test das ich nicht fahren darf die nächsten 24stunden aber klar das dass 6Wochen dauert
Entschuldige meine Nachfrage, aber die kurzfristige Beschlagnahme des FE, wie wurde dieses "laufende Verfahren" begründet? Vielleicht verstehst du es nicht, warum ich es nicht begreife, aber eine Maßnahme der Polizei oder der Behörde bedarf immer eines gesetzlichen Grundes und der Zuordnung der hoheitlichen Aufgabe an diese Behörde um es einfach auszudrücken. Und das fehlt mir einfach.
Entweder man beschlagnahmt etwas nach 94/98 oder 111 StPO, oder zur Vorbereitung der Einziehung bzw. des Verfalls (hier eigentlich nicht möglich). Was soll das hier gewesen sein?
Wofür brauchte man den Führerschein einen Tag lang und welches Verfahren sollte damit fortgeführt werden?
Darf die Polizei das bei einer Kontrollen?
NEIN!
Die Polizei MUSS das machen.
Wenn die Poliezi gesagt hat 24h dann 24h. Wenn die Polizei - was wahrscheinlicher ist - gesagt hat, bis auf weiteres (was so 24h dauert im Normalfall) dann nein, solange Du nicht ausdrücklich das ok bekommen magst.
Und natürlich, erst nachdem Du Deinen Führerschein, welchen man Dir höchstwahrscheinlich abgenommen haben mag, wieder bekommst.
Wurde deine Fahrerlaubnis denn ausgesetzt? Also hast du deinen Führerschein abgegeben?
Solange Dein Führerschein nich einkassiert wurde darfst Du ihn auch nutzen.
Also ich darf fahren und wenn ich erwischt werde darf ich halt 4wochen nicht fahren?