Polizei Hausverbot?

17 Antworten

Natürlich. Du kannst in Deiner Wohnung oder Deinem Haus frei bestimmen, wem Du Zutritt gewährst und wem nicht - auch gegenüber der Polizei. Das ist Dein gutes Recht.

In bestimmten Situationen ist die Polizei (und nicht nur die, sondern auch andere Behörden wie z.B. die Feuerwehr) allerdings berechtigt, sich über diese Rechte hinwegzusetzen. Das kann ein richterlicher Beschluss sein (Hausdurchsuchungsbefehl, Haftbefehl gegen eine im Haus befindliche Person, Räumungsbescheid o.ä.) oder eben auch bei tatsächlicher oder vermuteter "Gefahr in Verzug" (d.h. die Beamten müssen die Wohnung/das Haus zwingend betreten, um Gefahren abzuwehren).

Natürlich.

Jedoch gilt dieses nicht bei der Ausübung hoheitlicher Aufgaben, wenn diese ein betreten erfordern, dagegen gibt es kein Hausverbot.

Es bringt also rein gar nichts, denn wenn sie nicht zu Dir müssen, kommen sie so oder so nicht.

Jein.

Welcher Polizist sollte ohne Grund zu dir nach Hause kommen? In diesem speziellen Fall dürftest du ihm natürlich ein Hausverbot erteilen.

Sollte der Polizist aber zu dir nach Hause wollen, weil seine Dienstausübung das von ihm verlangt (z.B. Beschwerde wegen Ruhestörung), weil er einen richterlichen Beschluss hat oder bei Gefahr im Verzug, kann er natürlich dein Haus/Wohnung dennoch betreten - und wenn wir mal alle ganz logisch drüber nachdenken, ist das auch das einzig sinnvolle #jederverbrecherwürdesichsonsteinerfestnahmeentziehenkönnen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du kannst der Polizei den Zutritt zu deinen Wohnräumen untersagen. Damit die da ohne deine Zustimmung hinein dürfen braucht es entweder einen hinreichenden Verdacht mit Gefahr im Vollzug, alternativ hat ein Richter die Durchsuchung angeordnet.

Hausverbot im eigentliche Sinne kannst du der Polizei jedoch nicht aussprechen, wenn sie hinein wollen gibt es genügend Mittel und Wege damit sie das auch tun können.

Ja, kannst Du. Wenn aber Gefahr im Verzug besteht oder die Polizisten einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss haben oder einen Haftbefehl gegen Dich oder eine in Deiner Wohnung befindliche Person, dürfen sie trotzdem Deine Wohnung betreten bzw. sich auch mit Gewalt Zutritt verschaffen.

Siehe die Leute vom SEK. Die haben bestimmt überall Hausverbot, wo sie hingeschickt werden, aber das interessiert die nicht sonderlich:-)


Dommie1306  14.05.2020, 17:08

Wie geht das SEK in ein Haus?

"Der Letzte muss klingeln"^^

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