Polizei Einstellungstest (Muttersprachentest)?

5 Antworten

Die Voraussetzungen der Staatsangehörigkeit sind Bundesland abhängig. Du musst jedenfalls nicht zwingend die deutsche Staatsbürgerschaft für eine Bewerbung haben.

Wer in den Polizeidienst der Bundesrepublik Deutschland eintreten möchte, muss nicht zwingend deutsche Wurzeln haben. Die Polizei ist auch an Bewerbern interessiert, die ihr Know-how hinsichtlich anderer Mentalitäten und Lebensweisen in die Polizeiarbeit einbringen können. So wird von der Polizei auf der Homepage noch einmal gezielt darauf hingewiesen, dass Bewerbungen von ausländischen Mitbürgern ebenso willkommen sind. Wenn das auf dich zutrifft, solltest du die Unterschiede der Einstellungsbedingungen für Migranten in den einzelnen Bundesländern genau kennen. Das Gleiche gilt selbstverständlich auch für Deutsche.

Beispiel Berlin:

Für Angehörige eines nicht EU-Mitgliedstaates gelten Sonderregelungen - diese sind im Vorfeld zu erfragen. Grundsätzlich gilt dann:

  • die Einstellung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis
  • bis zum Abschluss der Ausbildung muss die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen sein

Solltest du die deutsche Staatsangehörigkeit nicht annehmen, kann auch keine Übernahme in das Beamtenverhältnis bei der Berliner Polizei erfolgen. 

Solltest Du nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, wirst Du sowieso nicht genommen

https://www.polizeitest.de/polizeibewerbung-einstellungsvoraussetzungen-fuer-migranten/


Zuko540  26.09.2019, 11:10

Es reicht auch, wenn man Unionsbürger ist, um Beamter zu werden.

ZuumZuum  27.09.2019, 12:44
@Zuko540

So etwas wie ein "Unionsbürger" ist mir in Deutschland nicht geläufig. Aber man lernt ja nicht aus....

dandy100  27.09.2019, 12:45
@Zuko540

Nein, das reicht nicht - kannst Du überall nachlesen

Zuko540  27.09.2019, 18:29
@ZuumZuum
So etwas wie ein "Unionsbürger" ist mir in Deutschland nicht geläufig.

Unionsbürger= Bürger eines Staates in der EU.

Zuko540  27.09.2019, 18:33
@dandy100

Doch, § 7 Abs. 1 Nr. 1 BBG:

In das Beamtenverhältnis darf berufen werden, wer Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung der Berufsqualifikationen eingeräumt haben, besitzt,

Hier zum nachlesen BBG und das BeamtStG (ist gleichlautend).

ZuumZuum  28.09.2019, 06:22
@Zuko540

Auszug aus der eigentlichen Frage:

Wenn man sich bei der Polizei bewirbt und nicht EU Bürger ist

"Wenn man sich bei der Polizei bewirbt und nicht EU Bürger ist, dann wird ja die Muttersprache geprüft in Wort und Schrift."

Das ist mir neu...

Ohne deutsche Staatsangehörigkeit brauchst Du dir darüber keine Gedanken machen. Als Polizist bist du Beamter. In den Beamtenstatus kannst du nur erhoben werden, wenn du Deutscher gemäß Artikel 116 Grundgesetz bist.


Plakos  26.09.2019, 10:32

Na du hast ja Ahnung.

Zuko540  26.09.2019, 10:43

Falsch man kann auch als EU-Bürger Beamter werden.

§ 7 Abs. 1 BeamtStG.

ZuumZuum  27.09.2019, 08:32
@Zuko540

Er schreibt aber das der Bewerber kein EU-Bürger ist, und da trifft meine Antwort zu 100% zu.

Zuko540  27.09.2019, 12:34
@ZuumZuum

Aber trotzdem ist die Aussage, dass man nur Beamter werden kann, wenn man Deutscher nach Art. 116 GG ist, falsch.