Polizei eine falsche Aussage gegeben und die konnten es beweisen das es falsch war, was ist die Strafe?

4 Antworten

Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, Du zahlst das Verwarngeld und gut ist es. Solange du deine Personalien reell angegeben hast, bleibt es bei dem Verwarngeld. Dann spielt diese Lüge keine Rolle.


NortonEberhat 
Beitragsersteller
 03.06.2024, 08:45

Also nur das Geld weil ich durchgefahren bin oder ?

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Vernehmung des Beschuldigten

Wird man als Beschuldigter von Polizeibeamten vernommen, so hat eine falsche Aussage nur Auswirkungen, wenn man damit nachweislich eine andere Person falsch verdächtigt oder eine Straftat vortäuscht. Auch eine vorsätzliche Verleumdung ist nicht erlaubt. Als Beschuldigter darf man - sollte man Grenzen des Strafgesetzbuches nicht überschreiten - also lügen. Denn niemand muss sich selbst belasten.

Um eine mögliche Verteidigungsstrategie nicht zu gefährden, sollte man als Beschuldigter jedoch nie zu einer polizeilichen Vernehmung erscheinen oder irgendwelche Angaben machen. Wenn man eine sogenannte Einlassung zum Tatgeschehen abgeben möchte, sollte dies im geregelten und überprüften Rahmen über einen Verteidiger erfolgen.

Quelle: https://www.funke-strafrecht.de/ratgeber/faq-strafverfahren/falschaussage-bei-polizei/


NortonEberhat 
Beitragsersteller
 03.06.2024, 08:43

Es geht um eine Lüge da ich bei einer Anrainerstraße durchgefahren bin und meinte dort wohne ich obwohl sie im Nachhinein bestätigen konnten das es falsch ist

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profanity  03.06.2024, 08:44
@NortonEberhat

Wenn du meinen Kommentar aufmerksam gelesen hast, sollte dir klar sein, dass da gar nichts für dich passiert.

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Still  03.06.2024, 08:59
@profanity

Kannst du das mal auf diesen Sachverhalt spezifizieren?

Der FS fuhr durch eine gesperrte Straße und log gegenüber der Polizei, dass er Anlieger sei. Wieso sollten die 50 Euro Verwarngeld nicht erhoben werden?

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profanity  03.06.2024, 08:59
@Still

Das Verwarngeld war ja wohl für die unberechtigte Durchfahrt der Anliegerstraße gedacht, oder? Jedenfalls nicht für die Lüge.

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Still  03.06.2024, 09:02
@profanity

Exakt: aber der Kommentar:

sollte dir klar sein, dass da gar nichts für dich passiert.

ist Quatsch, denn das Verwarngeld ist rechtens.

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profanity  03.06.2024, 09:02
@Still

Das bezog sich nur auf die Lüge, nicht auf die Owi.

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Das kommt darauf an, ob du Zeuge oder Beschuldigter warst.


NortonEberhat 
Beitragsersteller
 03.06.2024, 08:40

Beschuldigter da ich bei einer Anrainerstraße durchgefahren bin und meinte ich wohne da

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Natürlich. Je nach Tatbestand könnte man wegen Falschaussage eine Strafanzeige kassieren