Plagiatsvorwurf?

2 Antworten

Um dazu etwas sagen zu können, müsste man erst mal den genauen Vorwurf kennen.

Ganz allgemein sehe ich das so:

Der Großteil aller wissenschaftlichen Arbeit (auch an Universitäten) besteht darin, zu lernen, was andere schon erkannt haben.

Wichtig ist nur, dass du in deiner Arbeit die Quellen deines Wissens auch wirklich deutlich erwähnst: Einfach nur deswegen, damit der Lehrer erkennen kann, wo deine eigene Leistung beginnt. Sie kann durchaus darin bestehen, schon anderswo gefundene Erkenntnisse in deiner Arbeit besser verständlich dargestellt oder in neuen Kontext gestellt zu haben.

Ein Plagiatsvorwurf kann immer nur der Vorwurf sein, verschwiegen zu haben, welchen Teil der Leistung im eigenen Papier andere erbracht haben.

Prüfe deine Arbeit auf jeden Fall mal selbst (vor dem Gespräch) ganz genau auf diesen Punkt hin. Vielleicht hilft dazu https://www.scribbr.de/plagiatspruefung/?scr_source=knowledgebase&scr_medium=exit-intent&scr_campaign=plagiarism-accidental-exit (oder z.B. https://www.prepostseo.com/plagiarism-checker bzw. https://searchenginereports.net/de/plagiarism-checker ).

Du musst auf jeden Fall selbst eine klar belegbare Meinung dazu haben, ob der Vorwurf gerechtfertigt sein könnte. Eine einfache, durch so ein Programm ausgespuckte Prozentzahl impliziert noch lange kein Plagiat. Beweis für den Vorwurf können nur Sätze sein, die inhaltlich etwas Wesentliches aussagen und übernommen wurden aus einer von dir nicht genannten Quelle.

Schwierig wird es erst dort, wo etwas ganz Wesentliches ohne Hinweis auf die Quelle in NICHT wörtlicher Form übernommen wurde. Gibt es in deiner Arbeit so einen Abschnitt?

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Schön wäre, wenn Du dir nach dem Gespräch die Mühe machen wolltest, hier (oder in einer PN an mich) mal zu schildern, ob du dich mit deiner Verteidigung durchsetzen konntest und was genau denn eigentlich der gravierendste Teil der Vorwürfe war. Studierst du an einer FH oder einer Uni? Und welches Fach?


grtgrt  12.03.2022, 11:58
Ein Plagiat sei Ansichtssache und ein entsprechender Vorwurf damit kaum widerlegbar, urteilte das OLG Hamburg nun rechtskräftig. Wie man sich dann gegen die Anschuldigung, abgeschrieben zu haben, wehren soll, bleibt strittig.

Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/olg-hamburg-7u1921-plagiat-vorwurf-meinungssache/

Dass ein OLG nicht dazu sagt, dass im Zweifelsfall für den Angeklagten zu entscheiden sei, empfinde ich schon fast als Rechtsbeugung.

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grtgrt  12.03.2022, 12:20

Beispiele:

  • Das Verwaltungsgericht Münster (Aktenzeichen 10 K 1212/07) hat entschieden, dass es für den Plagiatsvorwurf genüge, wenn 1 1/2 von mindestens 43 Seiten einer Diplomarbeit aus einer nicht zitierten Quelle abgeschrieben sind.
  • Das OVG Lüneburg (Az.: 2 M 96/09) hat es genügen lassen, dass ein Lehramtsanwärter für das 2. Staatsexamen 16 Textpassagen abgeschrieben hatte, ohne die Quelle kenntlich zu machen.

Quelle: https://tarneden.de/plagiat-plagiatsvorwurf-im-pruefungsrecht/

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Es kommt meines Wissens auch immer drauf an von welchem Ausmaß das Plagiat ist.

Handelt es sich nur um marginale Stellen kann es (je nach Uni) mit Punktabzug oder nicht bestanden gewertet werden.

Sobald aber eine gewisse Schwelle überschritten wird, wird man aus dem Studiengang ausgeschlossen.

So zumindest mein Stand.


ellsbells77 
Beitragsersteller
 12.03.2022, 11:40

Also die Arbeit wurde schon mit 5,0 bewertet, was für mich auch vollkommen okay ist. Ich habe auch keine kompletten Seiten abgeschrieben, sondern wenn (was ich mir vorstellen könnte) keine ausreichenden Quellen angegeben, weil ich’s vergessen habe (an einer Stelle).

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