Note 4 komma 3 in der Uni?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich kopiere mal, was meine Prüfungsordnung (Bachelor und Master an der Uni Erlangen) zu Noten sagt: (ich zitiere)

"§ 22 Bewertung der Prüfungen, Notenstufen, Gesamtnote

1. Die Urteile über die einzelnen Prüfungen werden von der bzw. dem jeweiligen Prüfenden durch folgende Prädikate und Notenstufen ausgedrückt:

sehr gut = 1,0 oder 1,3 eine hervorragende Leistung

gut = 1,7 oder 2,0 oder 2,3 eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt

befriedigend = 2,7 oder 3,0 oder 3,3 eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht

ausreichend = 3,7 oder 4,0 eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen entspricht

nicht ausreichend = 4,3 oder 4,7 oder 5,0 eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt" (Zitat Ende)

Also wäre an meiner Uni die 4,3 durchgefallen bzw. Prüfungsleistung nicht bestanden. Anscheinend handhabt das jede Uni anders. Manche kennen die Note 4,3,  andere nicht. An manchen Unis hat man damit bestanden, an anderen nicht.

Wenn Du Dir unsicher bist, könntest Du denn, anstatt Dir die 4,3 geben zu lassen, die Hausarbeit nochmal nacharbeiten und dann neu einreichen? Vielleicht wäre das eine Alternative. Ich verstehe nicht, wie es passieren kann, dass Du das Thema total verfehlt hast. Musstet Ihr vorab keine Gliederung und Exposé einreichen?


buscemi1987 
Beitragsersteller
 02.10.2015, 15:26

Glaube nicht, daß man die Arbeit nochmal nacharbeiten kann, jedenfalls nicht, ohne nochmal die Lehrveranstaltung zu besuchen.

Ein Exposé konnte man einreichen, war aber keine Pflicht. Das Thema des Seminars beschäftigte sich mit Sozialpolitik als Teil der Entwicklungspolitik. Und meine Hausarbeit hatte als Thema die Bilanz der Entwicklungspolitik in Bangladesch...

0

Bezüglich der Note musst du in deine Prüfungsordnung schauen. Theoretisch spricht nichts gegen die Existenz einer 4,3, bei mir im Studiengang gibt es sie jedoch nicht.

Wenn du das Angebot für nicht rechtmäßig hälst, kannst du dich beim Prüfungsamt melden.


buscemi1987 
Beitragsersteller
 01.10.2015, 23:32

Ich gehe eher davon aus, daß es rechtmäßig ist. Ich habe ja auch kein Interesse daran, daß die Dozentin es sich anders überlegt. Denn dann würde sie mich ja womöglich eher durchfallen lassen.

0

Ich kenne keine Uni bei der es eine 4,3 gibt. In meiner Prüfungsordnung heißt es:

"Zur differenzierten Bewertung der Prüfungsleistungen sind Zwischenwerte durch Erniedrigen oder Erhöhen der Notenwerte um 0,3 zulässig. Dabei sind die Noten 0,7, 4,3, 4,7 und 5,3 ausgeschlossen."


buscemi1987 
Beitragsersteller
 01.10.2015, 23:33

Hm, bei mir steht in der Prüfungsordnung nichts von 4,3. Bei Eingabe des Suchbegriffs "4,3" bekam ich keine Treffer (bei 4,0 aber schon).

0