Pflichtpraktikum absolvieren trotz Befreiung der Krankenversicherungspflicht wegen Privatversicherung?
Aufgrund meines Studiums wurde ich von der Krankenversicherungspflicht befreit, damit ich weiter über meine Eltern privat versichert bleiben kann. Jetzt muss ich für ein Pflichtpraktikum in Vollzeit arbeiten und bin mir unsicher, ob das funktioniert, weil mir gesagt wurde, dass ich nicht in Vollzeit arbeiten kann, weil ich mich befreit lassen habe. Außerdem würde ich davor gerne in eine gesetzliche wechseln, aber da gilt die Befreiung ja trotzdem noch, weil man das nicht mehr widerrufen kann soweit ich weiß, oder? Wie soll ich das Praktikum dann absolvieren?
2 Antworten
Die Befreiung von der Versicherungspflicht gilt für das gesamte Studium.
Handelt es sich um ein Praktikum, das in der Studienordnung vorgeschrieben ist, bleibst du Student und wirst nicht versicherungspflichtig - denn das Praktikum ist dann Bestandteil des Studiums. Dabei spielt es keine Rolle, ob und wie viel Arbeitsentgelt du bekommst und wie viele Stunden du arbeitest.
Nur wenn du eine Beschäftigung aufnimmst, die zeitlich das Studium überwiegt, giltst du nicht mehr als Student, sondern als Beschäftigter. In dem Fall wirst du versicherungspflichtig in allen Versicherungszweigen und kannst bzw. musst dich gesetzlich versichern.
Überwiegt jedoch das Studium die Beschäftigung, giltst du als Werkstudent und zahlst aufgrund der Beschäftigung nur Beiträge zur Rentenversicherung.
Ein Vor- oder Nachpraktikum, das in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist, gilt als Teil einer betrieblichen Ausbildung. Der Praktikant ist dadurch als Auszubildender versicherungspflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung - selbst dann, wenn er kein Entgelt erhält.
Also musst du zu Beginn des praktikums eine gesetzliche Kasse wählen und dort Mitglied wählen.
Das hat für dich den Vorteil, dass du so in die gesetzliche hineinkommst...und nach dem Pflichtpraktikum drin bleiben kannst.
Mit "Vollzeit" und so hat das nichts zu tun. Nur mit dem Sozialversicherungsrecht.
Aber ich kann meine Befreiung der Krankenversicherungspflicht wohl nicht widerrufen? Oder wird das dann automatisch nichtig, wenn ich wechsle?
Also kann ich für mein Praktikum theoretisch auch privat versichert bleiben? Denn sonst würde ich davor zu einer Gesetzlichen wechseln.