Pflichtpraktikum absolvieren trotz Befreiung der Krankenversicherungspflicht wegen Privatversicherung?

2 Antworten

Von Experte sassenach4u bestätigt

Die Befreiung von der Versicherungspflicht gilt für das gesamte Studium.

Handelt es sich um ein Praktikum, das in der Studienordnung vorgeschrieben ist, bleibst du Student und wirst nicht versicherungspflichtig - denn das Praktikum ist dann Bestandteil des Studiums. Dabei spielt es keine Rolle, ob und wie viel Arbeitsentgelt du bekommst und wie viele Stunden du arbeitest.

Nur wenn du eine Beschäftigung aufnimmst, die zeitlich das Studium überwiegt, giltst du nicht mehr als Student, sondern als Beschäftigter. In dem Fall wirst du versicherungspflichtig in allen Versicherungszweigen und kannst bzw. musst dich gesetzlich versichern.

Überwiegt jedoch das Studium die Beschäftigung, giltst du als Werkstudent und zahlst aufgrund der Beschäftigung nur Beiträge zur Rentenversicherung.


liha6 
Beitragsersteller
 03.01.2023, 22:36

Also kann ich für mein Praktikum theoretisch auch privat versichert bleiben? Denn sonst würde ich davor zu einer Gesetzlichen wechseln.

Ein Vor- oder Nachpraktikum, das in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist, gilt als Teil einer betrieblichen Ausbildung. Der Praktikant ist dadurch als Auszubildender versicherungspflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung - selbst dann, wenn er kein Entgelt erhält.

Also musst du zu Beginn des praktikums eine gesetzliche Kasse wählen und dort Mitglied wählen.

Das hat für dich den Vorteil, dass du so in die gesetzliche hineinkommst...und nach dem Pflichtpraktikum drin bleiben kannst.

Mit "Vollzeit" und so hat das nichts zu tun. Nur mit dem Sozialversicherungsrecht.


liha6 
Beitragsersteller
 03.01.2023, 22:29

Aber ich kann meine Befreiung der Krankenversicherungspflicht wohl nicht widerrufen? Oder wird das dann automatisch nichtig, wenn ich wechsle?