wäre das Notwehr wenn man sein haustier verteidigt?

8 Antworten

Gesetzlich gesehen sind Haustiere Eigentum, wie normale Gegenstände. Du darfst deinen Besitz verteidigen. Aber ob die Notwehr auch anerkannt wird ist die Frage.

wenn dein tier verletzt wird, darfst du den täter anzeigen. aber du darfst nichts tun, was den täter verletzen könnte.

wir leben nicht im wilden westen, wo ein viehdieb gleich erschossen wird....

in dem von dir beschriebenen fall handelt der täter gesetzeswidrig. er darfdeinen besiitz nicht beschädigen. und verletzen ist hie mit beschädigen gleichzusetzen. du darfst dich wehren, aber eben nur mit einer anzeige bei der polizei - auch wegen tierquälerei.

aber du darfst nicht selbst den täter angreifen. in dem fall handelst nâmlich dann du ebenfalls gesetzwidrig und kannst wegen körperverletzung angezeigt werden


14905403  12.08.2021, 20:46

Er handelt aber in dem Fall straffrei, siehe § 32 StGB

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io0602  12.08.2021, 21:06
@14905403

okay, ich bin aus österreich. hier sicher nicht.

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14905403  13.08.2021, 00:13
@io0602

Doch, auch bei euch ist Eigentum notwehrfähig. Das einzige was mir einfiele was bei euch nicht notwehrfähig ist, in D aber schon, ist Ehre.

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io0602  13.08.2021, 07:00
@14905403

aber es ist nicht erlaubt andere zu verletzen. bei uns wurden wohnungseigentümer bestraft, weil sie einen einbrecher niedergeschlagen hatten...🙄

ich habs auch nicht verstanden.

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14905403  13.08.2021, 09:09
@io0602

Natürlich, Notwehr beinhaltet fast immer andere zu verletzen. Das ist der Sinn hinter Notwehr.

bei uns wurden wohnungseigentümer bestraft, weil sie einen einbrecher niedergeschlagen hatten

Dieses Urteil würd ich gern mal sehen.

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§ 32 StGB erlaubt es dir, dich und deinen Besitz (in dem Fall die Tiere) im Rahmen der Erforderlichkeit zu verteidigen. Dein Fall wäre wahrscheinlich von Notwehr gedeckt, insofern die Steine Schaden anrichten.

Nein ich glaube nicht das dass Notwehr ist sondern Körperverletzung.

Notwehr ist es nur wenn du als Mensch direkt angegriffen wirst und dich dann verteidigen musst.

Haustiere sind laut Gesetz Besitztümer, also Gegenstände.

Dann gibt es noch das Tierschutzgesetz.


Break1  12.08.2021, 19:40

Notwehr gilt für jedes geschützte Rechtsgut, welches durch menschliches Verhalten verletzt wird

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Da Tiere als Sache gelten, ist das keine Notwehr sondern Körperverletzung. Du kannst denjenigen aber wegen Tierquälerei anzeigen.


14905403  12.08.2021, 20:46

Mit Notwehr darf man auch Besitz verteidigen

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