Ist das Notwehr?
Hallo Zusammen,
Ich würde gerne wissen ob ich in dieser Situation mich mit einem Pfefferspray verteidigen darf ?
Also gestern bin ich mit einem Freund draußen rungelaufen als mich auf einmal jemand von hinten geschubst hat ohwohl nix passiert ist also bin ich weggelaufen jedoch haben die uns verfolgt. Den einen kannte ich seit der Grundschule wird haben uns noch nie verstanden und der andere war 1 jahr lang in meiner Klasse. Der eine behauptete das ich vor 2 Monaten beleidigt habe (jedoch habe ich ihn lange nicht gesehen) und deshalb wolle er mich verprügeln. Die beiden sind viel Stärker als ich. Nach einer längeren diskussion hat er dann seine Meinung geändert und nur noch gesagt das ich frech zu ihm gewesen sei was aber nie der Fall gewesen ist. Nach einer Stunde konnte ich dann Hilfe holen und mich aus der gefahrenzone entfernen. Aber sie haben mir gedroht das wenn sie mich draußen sehen sie mich verprügeln werden.
Jetzt meine Frage wenn sie mich draußen treffen und mich schlagen und ich mit einem Pfefferspray verteidige bin ich dann im Recht ?
4 Antworten
Ja, das würde wohl unter Notwehr fallen. In einer anderen Antwort findest du bereits den Paragraphen dazu.
Sei dir aber bitte bewusst, dass Pfefferspray in Deutschland eigentlich nicht mit der Absicht geführt werden darf, es gegen Menschen einzusetzen, sondern nur als Tierabwerspray. Als solches muss es auch gekennzeichnet sein. Setzt du Pfefferspray gegen einen Menschen ein, wird wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Kommt dabei heraus, dass es sich um Notwehr handelte, hast du nichts zu befürchten. Schlecht sieht es aus, wenn nicht eindeutig festgestellt werden kann, dass es Notwehr war.
Pfefferspray ist auch in der Anwendung problematisch. Weht der Wind falsch, triffst du dich selbst. Entwaffnet dich dein Gegner - was durchaus nicht unrealistisch ist -, wird er das Pfefferspray gegen dich einsetzen.
Sei dir aber bitte bewusst, dass Pfefferspray in Deutschland eigentlich nicht mit der Absicht geführt werden darf, es gegen Menschen einzusetzen, sondern nur als Tierabwerspray. Als solches muss es auch gekennzeichnet sein.
Es darf gegen Menschen geführt werden. Die Kennzeichnung reicht aus.
Setzt du Pfefferspray gegen einen Menschen ein, wird wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt.
Genauso wie bei jedem Abwehrgegenstand den man nutzt, auch solche die für den Einsatz gegen Menschen bestimmt sind.
Pfefferspray ist auch in der Anwendung problematisch. Weht der Wind falsch, triffst du dich selbst.
Nö, außer du führst FOG. Aber bei JET und GEL passiert nichts.
Entwaffnet dich dein Gegner - was durchaus nicht unrealistisch ist -,
Doch, solange man das Angemessen hält
Ist das Notwehr?
Jetzt meine Frage wenn sie mich draußen treffen und mich schlagen und ich mit einem Pfefferspray verteidige bin ich dann im Recht ?
-> § 32 StGB.
Sollte wohl passen.
Bedrohung (§ 241 StGB)
Notwehr (§ 32 StGB)
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Ja darfst du