Peruanische Freundin heiraten nach Sprachkurs?

3 Antworten

Von Experte stufix2000 bestätigt

Bist du dir sicher, dass sie tatsaechlich mit einem Visum zum Besuch eines Deutschkurses einreisen wird? Das gibt es eigentlich nur fuer Deutschkurse mit mehr als dreimonatiger Dauer. Du schreibst aber explizit von einem dreimonatigen Sprachkurs. Dafuer braucht sie als Peruanerin jedoch gar kein Visum und kann ganz ohne Visum nach Deutschland einreisen.

Vermutlich wird sie also nicht mit einem Visum einreisen, sonder ohne. Dann darf sie auch nur maximal 90 Tage im Halbjahrszeitraum bleiben und muss anschliessend den Schengenraum wieder verlassen. Einen Aufenthaltstitel kann sie dann als Peruanerin nicht erhalten (auch dann nicht, wenn es euch zwischenzeitlich gelungen sein sollte, ohne entsprechendes Visum irgendwo zu heiraten). Sie wird also zurueck nach Peru reisen und dort dann entweder ein Visum zum Ehegattennachzug oder ein Heiratsvisum beantragen muessen (je nachdem, ob ihr bereits verheiratet seid oder erst noch heiraten wollt).

Ich habe lange in der Ausländerbehörde gearbeitet

Das ein Visum umgewandelt kann ist nur in Ausnahmefällen und für bestimmte Länder möglich dazu zählen z.b die USA Japan und Israel.

Wenn deine Freundin hier leben möchte muss sie mit dem Visum zur Familienzusammenführung einreisen.

Damit könnt ihr ihr einen Aufenthalt nach Paragraph 27-32 beantragen Aufenthaltstitel für Ehepartner Eltern und Kinder.

Ein Sparchvisum kann nicht in einen solchen umgewandelt werden

Nähere Infos bei deiner zuständigen Ausländerbehörde

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Viele Jahre in der Ausländerbehörde gearbeitet.

Hallo,

es freut mich zu hören, dass Sie und Ihre Freundin so eine feste Beziehung führen. Die Frage nach einem Heiratsvisum nach einem Sprachkurs ist eine gute und häufig gestellte.

Kurz gesagt: Ja, grundsätzlich ist es möglich, nach einem Sprachkurs ein Heiratsvisum zu beantragen. Allerdings sind einige Voraussetzungen zu erfüllen und das Verfahren kann komplex sein.

Hier einige wichtige Punkte, die Sie beachten sollten:

  • Nachweis der Beziehung: Sie müssen glaubhaft nachweisen, dass Sie eine echte und dauerhafte Partnerschaft führen. Dazu gehören gemeinsame Fotos, E-Mails, Reiseunterlagen, etc.
  • Finanzielle Absicherung: Sie müssen nachweisen, dass Sie in der Lage sind, Ihre Freundin und sich selbst finanziell zu unterhalten.
  • Wohnraum: Sie müssen geeigneten Wohnraum nachweisen.
  • Sprachkenntnisse: Ihre Freundin sollte zumindest Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen können.
  • Ehefähigkeit: Beide Partner müssen das gesetzliche Mindestalter für die Eheschließung erreicht haben und dürfen nicht mit einer anderen Person verheiratet sein.

Ablauf des Verfahrens:

  1. Sprachkurs: Ihre Freundin absolviert den Sprachkurs.
  2. Heiratsantrag: Während oder nach dem Sprachkurs stellen Sie einen Antrag auf ein nationales Visum zur Eheschließung.
  3. Eheschließung: In Deutschland heiraten Sie.
  4. Aufenthaltserlaubnis: Nach der Eheschließung beantragt Ihre Frau eine Aufenthaltserlaubnis als Ehegatte eines Deutschen.

Wichtige Hinweise:

  • Individuelle Prüfung: Jeder Fall wird individuell geprüft. Die Ausländerbehörde entscheidet letztendlich, ob ein Visum erteilt wird.
  • Änderungen: Die gesetzlichen Bestimmungen können sich ändern. Informieren Sie sich daher rechtzeitig über den aktuellen Stand.
  • Beratung: Es empfiehlt sich, sich von einem Rechtsanwalt für Ausländerrecht beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind und das Verfahren reibungslos abläuft.

Warum eine Beratung sinnvoll ist:

  • Komplexität: Das Ausländerrecht ist komplex und Änderungen treten häufig ein.

DerCaveman  13.08.2024, 03:13

Hier muss aber darauf hingewiesen werden, dass das Heiratsvisum nur im Ausland beantragt werden kann und nicht auch in Deutschland. Der FS scheint aber darauf zu hoffen, dass sie nach Abschluss des dreimonatigen Sprachkurses gleich in Deutschland bleiben und alles von dort aus erledigen kann.

Das wird nicht funktionieren. Sie wird erst einmal wieder zurueck nach Peru muessen, um dann dort das erforderliche Visum zu beantragen. Wenn sie naemlich nicht mit dem korrekten Visum eingereist ist, wird sie keinen Aufenthaltstitel bekommen.

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Perulover 
Beitragsersteller
 13.08.2024, 02:24

Vielen Herzlichen Dank!! Alles super beantwortet, die oben genannten Punkte treffen alle zu! Vielen, vielen Dank. Dank Ihnen kann ich jetzt sehr gut & ruhig schlafen

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