Mischehe - Katholisch heiraten trotz dass Partner orthodox getauft ist?

4 Antworten

Kommt drauf an, welche orthodoxe Kirche der Partner angehört. In vielen orthodoxen Kirchen ist so etwas nicht erlaubt.

Eine oder ein Dispens (weiblich im Kirchenrecht und im österreichischen Deutsch; männlich in Deutschland; von lateinisch dispendere „ausspannen, ausbreiten, ausdehnen“) ist die amtliche Befreiung von einem Verbot oder Gebot.
(...)
Dispensen haben unter anderem im Eherecht der katholischen Kirche große Bedeutung. Per Dispens kann etwa die Befreiung von einem Ehehindernis durch die bischöfliche Kirchenbehörde, dem Offizialat, erteilt werden, um beispielsweise eine Heirat unter entfernteren Blutsverwandten oder konfessions- oder religionsverschiedenen Partnern zu ermöglichen. (Wikipedia)

Dispenz - Der Pfarrer muss vorher bei seinem Vorgesetzten um Erlaubnis fragen.

Eine kath- Hochzeit ist eine kath. Hochzeit - Bevor sich an der Zereronie etwas ändert, wird der Papst evangelisch. ;)


ruhrpott91  04.08.2017, 20:19

Wieder einmal der Beweis, wie unbrauchbar Wikipedia ist.

Klar, wenn Konfessionsverschiedenheit ein Ehehindernis wäre, das nicht dem ius divinum entspringt, so wäre davon dispensierbar. Aber seit wann ist denn Konfessionsverschiedenheit überhaupt ein Ehehindernis kirchlichen Rechts?

Ein Ehehindernis macht den davon Betroffenen rechtlich unfähig, eine Ehe zu schließen. D.h. es verhindert, wie der Name sagt, die Gültigkeit einer Eheschließung. Das ist bei Verschiedenheit der Konfession nicht der Fall.

"Dispenz - Der Pfarrer muss vorher bei seinem Vorgesetzen um Erlaubnis fragen."

Ihre Definition von Dispens ist darüber hinaus auch nicht korrekt. Sie setzen hier zwei völlig verschiedene Dinge gleich, nämlich Dispens und Erlaubnis. Ein Ehehindernis kann der Sache nach nicht "erlaubt" werden. Von jenem kann höchstens befreit (dispensiert) werden, wie Sie bereits aus Wikipedia zitiert haben. Eine Dispens ist ein hoheitlicher Verwaltungsakt. Es geht also nicht darum, ob der Pfarrer beim Ordinarius um Dispens bittet, sondern letztlich darum, ob diese gewährt wird. Darauf besteht keinerlei Rechtsanspruch.

Sie haben mit dem Stichwort "Erlaubnis" trotzdem darauf hingewiesen, dass im Falle einer konfessionsverbindenden Eheschließung die Erlaubnis des Ortsordinarius vonnöten ist, die aber nicht die Gültigkeit der Eheschließung betrifft. Leider liefern Sie hier dem Fragesteller eine Fehlinformation. Durch einheitliche Regelung der deutschen Bischöfe, haben die Pfarrer und alle zur Eheassistenz Bevollmächtigten i.d.R. selbst die Befugnis, diese Erlaubnis zu erteilen.

"Eine kath- Hochzeit ist eine kath. Hochzeit - Bevor sich an der Zereronie etwas ändert, wird der Papst evangelisch."

Das ist zwar schön katholisch gesagt, aber dagegen spricht, dass bei einer "kath. Hochzeit" weniger das Zeremoniell entscheidend ist, als der gültige Konsensaustausch beider Eheleute - wie auch auf dem Standesamt. Das Zeremoniell ist veränderlich, etwa bei der Frage, in welche Art von liturgischer Feier die eigentliche Trauung eingebettet wird. Die Formpflicht für Katholiken betrifft den gültigen Konsensaustausch vor einer Person, die zur Entgegennahme dieses Konsensaustausch rechtlich bevollmächtigt ist (Trauassistenz) und vor zwei Zeugen. Ihrer Aussage nach können also zwei heiratswillige Katholiken, die in einem Gebiet wohnen, in dem weit und breit kein Geistlicher aufzutreiben ist, keine "katholische" Ehe eingehen? Das wäre doch ziemlich unschön. Übrigens, eigens für den Fall des Fragestellers ergibt sich, dass von Rechts wegen von der Formpflicht dispensiert ist und diese nur noch für die Erlaubtheit der Eheschließung nötig ist. 

Ich bitte um Verständnis dafür, Sie ausführlich auf die o.g. Punkte hingewiesen zu haben. Ich finde nur, dass das kirchliche Eherecht schon kompliziert genug sein kann. Sonst gäbe es keine Fragen dazu. Mit Fehlinformationen, seien sie auch noch so marginal, ist dem Fragesteller dann gewiss nicht geholfen. Und dass Sie zur Beantwortung der Frage Wikipedia zitieren müssen und das dort Zitierte darüber hinaus falsch deuten, zeigt, dass Sie einen möglicherweise Heiratswilligen nicht kompetent in Fragen des katholischen Eherechtes beraten können. Ich meine das nicht böse, aber würde mich persönlich deshalb der Beantwortung von Fragen enthalten, die sich auf Themen beziehen, bei denen ich Wikipedia mehr zutrauen muss als meinem eigenen Wissen.    

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Es ändert sich im Prinzip gar nichts, der Pfarrer muss allerdings einverstanden sein.

Der orthodoxe Glaube ähnelt stark dem Katholizismus. Kommt aber immer auf den Pfarrer an.