Gleichgeschlechtliche Ehe Deutsch/Thai?

3 Antworten

https://www.tg-service.com/registrierung-der-ehe/

Gleichgeschlechtliche Ehen

 In Deutschland können gleichgeschlechtliche Ehe zwischen thailändisch/deutschen Partner rechtsverbindlich geschlossen werden.

 Nach thailändischem Recht sind, zur Zeit, gleichgeschlechtliche Ehen nicht möglich.

 Daher ist die Registrierung solcher Ehegemeinschaften in Thailand ebenfalls nicht möglich.

 Der thailändische Ehepartner gilt dann in Deutschland als verheiratet, jedoch in Thailand weiterhin als ledig.

https://www.tg-service.com/heiratsvisum-f%C3%BCr-deutschland

ganz dünnes Eis, mit einem Besuchsvisum nach Dland zu kommen und hier zu heiraten.

Heiratsvisum über die dt. Botschaft in Bkk.

recht kniffelig, probiers mal bei https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi


Infare 
Fragesteller
 28.08.2019, 13:17

Und wenn wir in Deutschland heiraten hätte sie ein Recht darauf hierher zu ziehen?

Also nach der Ehe meine ich ?

Das Heiratsvisum verlangt ja nach einen Einkommensnachweis den ich nicht habe ( Sie jedoch hätte genug )

Sie würde ja auch wieder ausreisen und im nachhinein den Familienzuzug beantragen.

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peterobm  28.08.2019, 13:21
@Infare

Gleichgeschlechtlich - kenne ich mich nicht aus; leider.

wenn es anerkannt wird, bekommt Sie zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Sie wird Deutschkenntnisse benötigen um später eine Unbefristete zu bekommen.

Warum ist es wichtig das richtige Visum zu beantragen?

Wird der Zweck für das Visum falsch angegeben oder ein falsches Visum beantragt, kann es zu erheblichen Problemen führen.

Beispiel: Eine Thailänderin reist mit einem Besuchervisum (Schengen-Visa) nach Deutschland ein mit der Absicht Sie zu besuchen. Sie nutzen jedoch den Aufenthalt um vor einem deutschen Standesamt die Thailänderin zu heiraten. Wenn die Thailänderin anschließend bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragt, kann man ihr vorwerfen falsche Angaben bei der Antragstellung des Visums gemacht zu haben oder der zuständige Beamte könnte den Verdacht einer Scheinehe hegen.

Die Folgen davon können sehr unterschiedlich ausfallen, im schlimmsten Fall kann eine Ausweisung drohen.

Wünsch euch Glück

nächsten Monat sind´s 24 Jahre. damals ging´s noch mit nem Tourivisum; heute nicht mehr.

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Infare 
Fragesteller
 28.08.2019, 13:26
@peterobm

Das bedeutet also obwohl sie genug einkommen bzw Vermögen hat darf ich sie nicht heiraten bzw sie dann nicht kommen..

Ja sie hat a1

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Infare 
Fragesteller
 28.08.2019, 13:43
@peterobm

Wäre also nach deutschem Recht machbar und möglich.

Da wäre ich dann aber wieder beim Einkommensnachweis ich meine für einen Familienzuzug wird der nicht gefordert aber für die Hochzeit...

Und sie könnte das alles selbst finanzieren und nachweisen ,dass sie es könnte aber ich muss mindestens 1280 Netto gehalt haben...

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pluggy  30.08.2019, 07:34
@Infare

Denke daran, dass sie fuer den Familienzuzug Deutschkennise nachweisen muss. Mindestens A1.

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Infare 
Fragesteller
 02.09.2019, 02:33
@pluggy

Nicht unbedingt wenn ein Jahr lang mit genug Mühe versucht wurde zu lernen ( und man nachweise hat ,dass man das Goethe Institut besucht hat ) selbst wenn man dann nach 1 Jahr nicht a1 hat ist ein Nachzug möglich.

Ist aber unwichtig bei mir und ihr da sie A1 hat.

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Eine Verpflichtungserklaerung ist doch nur dann erforderlich, wenn der Antragssteller fuer das Visum keine ausreichenden eigenen Mittel fuer die Finanzierung des Aufenthalts nachweisen kann. Gemeint ist hier die Aufenthaltsdauer, zu dem das jeweilige Visum berechtigt.

Wenn deine Freundin also nachweisen kann, das sie einen dreimonatigen Aufenthalt (so lange darf sie sich mit dem Visum in Deutschland aufhalten, danach braucht sie eine Aufenthaltsgenehmigung von der zustaendigen Auslaenderbehoerde) sowie die eventuellen Rueckflugkosten aus eigenen Mitteln bezahlen kann, wird sie das Visum auch ohne Verpflichtungserklaerung erhalten (sofern die erforderlichen Voraussetzungen erfuellt sowie die erforderlichen Nachweise erbracht sind).

Sie moege dies mit der Botschaft in Bangkok klaeren. Grundsaetzlich sollte es aber bei ausreichenden eigenen Mitteln der Antragstellerin relativ problemlos auch ohne Verpflichtungserklaerung gehen.

Mit Touristenvisum oder Besuchervisum eine eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen, duerfte hingegen deutlich problematischer werden. Erst einmal wird es kaum moeglich sein, damit ein Standesamt zu finden, das ueberhaupt zur Eintragung der Lebenspartnerschaft bereit ist. Solltet ihr aber dennoch eins finden, sind Probleme mit der zustaendigen Auslaenderbehoerde vorprogrammiert. Man wird ihr einen Missbrauch des Visums vorwerfen und wahrscheinlich eine sog. "Ehrenrunde" anordnen (sie muss zurueck nach Thailand und dann dort ein neues Visum beantragen).


Infare 
Fragesteller
 29.08.2019, 00:57

Also wäre es aber rein theoretisch möglich mit solch einem Visum zu heiraten und sie würde dann nach Thailand zurück gehen und von dort aus ein neues Visum beantragen?

Das wäre nur unser letzter Schritt wenn wirklich ein Einkommensnachweis von mir gefordert wird ( sie hat genug mittel und kann das auch nachweisen ) hierbei braucht sie wohl ein (Nationales Visum ? ) also das Heiratsvisum um mich Heiraten zu können?

Also kann sie auch einfach selber eine Verpflichtungserklärung abgeben ,dass sie selbst für den Aufenthalt aufkommen kann?

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DerCaveman  29.08.2019, 01:19
@Infare

Wenn sie fuer das sog. "Heiratsvisum" eine Verpflichtungserklaerung benoetigt, benoetigt sie diese fuer ein Touristen- oder Besuchsvisum ebenfalls. Schon aus diesem Grund wird es mit einem solchen Visum also nicht funktionieren, auch wenn es theoretisch so moeglich waere. Dass es kaum moeglich sein wird, mit einem solchen Visum ein deutsches Standesamt zur Eintragung der Lebenspartnerschaft zu bewegen, hatte ich ja bereits geschrieben.

Das Visum zur Eheschliessung IST ein nationales Visum.

Niemand kann fuer sich selbst eine Verpflichtungserklaerung abgeben. Das kann nur eine Person, die in Deutschland einen festen Wohnsitz hat. Es kann also auch ein Verwandter oder Bekannter von dir sein, der dieses Risiko eingehen will. Wie bereits geschrieben, bedarf es keiner Verpflichtungerklaerung, wenn der Visumantragsteller (also deine Freundin) ausreichende eigene Mittel nachweisen kann.

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Infare 
Fragesteller
 29.08.2019, 01:27
@DerCaveman

Das heißt also wenn sie beilegen kann ,dass sie für sich selber sorgen bzw genug finanzielle Mittel zur verfügung hat ,dass ich dann gar keine Verpflichtungserklärung machen muss?

Heißt es dann ,dass dann auch kein Einkommensnachweis gefordert wird von mir?

Sie hat genug eigenkapital.

Wie viel vermögen müsste sie denn haben? Oder wie viel Monatliches einkommen an Baht?

Ein fixer vermögenswert wie viel sie genau braucht würde mich interessieren.

Aus verzweiflung habe ich schon gedacht ,dass wir in Dänemark heiraten sie dann zurück geht und dann ein Familienzuzug beantragt

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DerCaveman  29.08.2019, 01:43
@Infare
Das heißt also wenn sie beilegen kann ,dass sie für sich selber sorgen bzw genug finanzielle Mittel zur verfügung hat ,dass ich dann gar keine Verpflichtungserklärung machen muss?

So aehnlich. Sie muss den fuer die Visumerteilung zustaendigen Sachbearbeiter davon ueberzeugen, dass sie ueber ausreichende eigene Mittel verfuegt. Wie sie das macht, ist ihr ueberlassen.

Ein festes Einkommen in Thailand wird hier aber nicht helfen. Schliesslich will sie ja mit dir in Deutschland eine Lebenspartnerschaft eingehen. Dann wird das Einkommen in Thailand ja wahrscheinlich wegfallen (ausser es handelt sich um Kapitalertraege). Ein Nachweis von ausreichendem beweglichen Vermoegen waere da deutlich besser (Bankguthaben, Wertpapiere u.s.w.).

Wenn eine Verpflichtungserklaerung nicht erforderlich ist, wird von dir natuerlich auch kein Einkommensnachweis verlangt. Wofuer auch?

Daenemark mit Touristen- oder Besuchsvisum und (moeglicher "Ehrenrunde") koennt ihr natuerlich machen. Nur braucht sie dafuer ja ebenfalls ein Visum. Wenn die Verpflichtungserklaerung aber beim "Heiratsvisum" der Knackpunkt ist, dann wird er es in gleicher Weise auch beim Touristen- oder Besuchsvisum sein.

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Infare 
Fragesteller
 29.08.2019, 01:49
@DerCaveman

Naja das Touristenvisum bekommt sie ja viel einfacher da kann sie ja nämlich angeben ,dass sie die Reise selbst bezahlen kann da braucht sie ja komischerweise keine Verpflichtung sondern nur Flug und Rückflug sowie einen Nachweis ,dass sie die Reise finanzieren kann.

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DerCaveman  29.08.2019, 01:53
@Infare

Wie kommst du denn darauf? Die Voraussetzungen hinsichtlich der Verpflichtungserklaerung bzw. des Nachweises ausreichender eigener Mittel sind bei beiden Visa gleich. Wieso sollte sie ein Touristenvisum ohne Verpflichtungserklaerung bekommen, ein "Heiratsvisum" aber nur mit?

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Infare 
Fragesteller
 29.08.2019, 02:00
@DerCaveman

Naja bei einem Touristen Visum kann sie ja selbstständig das beantragen und dort kann sie angeben ,dass sie die Reise selbst finanziert und genug Mittel hat.

Oh danke! Das hat mir sehr geholfen und gibt mir nun ein erleichterndes Gefühl.

Sie hat nämlich genug Mittel um sich selbst zu versorgen und zu finanzieren ich dachte aber nachdem was ich aus dem Internet gelesen habe ,dass es beim Heiratsvisum nur mit Verpflichtung geht selbst wenn sie Vermögen hat.

( wie viel wäre da so der Vermögen der nachgewiesen werden muss ?)

Interessant wäre noch ob bei einem Ehegattennachzug ein einkommensnachweis von mir erfordert wird ? Also nachdem die Ehe abgeschlossen ist

Ich bin deutsche staatsbürgerin

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DerCaveman  29.08.2019, 02:06
@Infare
Interessant wäre noch ob bei einem Ehegattennachzug ein einkommensnachweis von mir erfordert wird ? Also nachdem die Ehe abgeschlossen ist

Nein. Wofuer auch?

Alles andere habe ich bereits ausfuehrlich und teilweise mehrfach erklaert.

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Infare 
Fragesteller
 29.08.2019, 02:11
@DerCaveman

Tut mir leid ich bin ein wenig aufgeregt und möchte keine Fehler machen und alles richtig machen.

Wohlmöglich ist das ganze ein wenig belastend

Danke für die ganze Hilfreiche Erklärung ich habe im Internet gelesen ,dass ich trotzdem die Hochzeit vollzogen ist trotzdem ein Einkommensnachweis bei Ehegattennachzug vorweisen muss.

Danke ,dass du mir das nun beantwortet hast!

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DerCaveman  29.08.2019, 02:17
@Infare
... dass ich trotzdem die Hochzeit vollzogen ist trotzdem ein Einkommensnachweis bei Ehegattennachzug vorweisen muss.

Das gilt nur fuer den Nachzug zum auslaendischen Ehegatten (sofern dieser auch nicht die Staatsangehoerigkeit eines anderen EU Staates oder der Schweiz besitzt), nicht aber auch fuer den Nachzug zum deutschen Ehegatten.

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Infare 
Fragesteller
 29.08.2019, 02:25
@DerCaveman

Danke noch ein Frage weiter unten hab ich es nicht richtig verstanden.

Wird es denn trotzdem Rechtskräftig trotzdem in Thailand keine gleichgeschlechtlichen Ehen gibt? Geht das dann trotzdem wenn wir in deutschland Heiraten ?

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DerCaveman  29.08.2019, 03:30
@Infare

Ja, du verstehst anscheinend ziemlich viel falsch bzw. differenzierst nicht genuegend und wirfst somit einiges durcheinander. Auf der von dir verlinkten Seite geht es um die Voraussetzungen fuer die Abgabe einer Verpflichtungserklaerung und eben nicht um den Nachweis ausreichender eigener Mittel des Visumantragstellers (der natuerlich im Gegensatz zum sich Verpflichtenden nur fuer sich selbst und ggf. eigene Unterhaltsverpflichtungen aufkommen muss und eben nicht auch fuer die Person, die ihn nach Deutschland einlaedt).

Lass dich am besten von einem spezialisierten Anwalt beraten. Hier bringt das anscheinend alles nichts

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Warum wartet ihr nicht bis dein Studium fertig ist?

Wollt ihr in D oder in TH leben?

Dann sollte deine Partnerin erst einmal für ein paar Wochen als Touri kommen und das im Herbst/Winter, nicht jede Thai kann damit umgehen und die Heimat beginnt hell zu leuchten.

Viel Glück für eure Zukunft!


Infare 
Fragesteller
 28.08.2019, 13:09

Sie war schon in Deutschland und kommt mit dem Wetter gut zurecht.

Wir wollen einfach nicht mehr warten wir sind schon seit 5 Jahren zusammen.

Wir wollen dann in D Leben da ich für Thailand eher schwierig ein Visum bekommen würde.

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Armando696  30.08.2019, 21:20
@Infare

Für Thailand brauchst du gar kein Visum. Visa-free entry 30 days.

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Infare 
Fragesteller
 31.08.2019, 05:26
@Armando696

Ja als Tourist aber ich kann dort nicht Leben ( weil ich kein Visum für ein Daueraufenthalt dort bekommen würde )

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