Personalausweis beantragen?
Wenn mein Bruder Hartz IV bekommt muss er den Personalausweis bezahlen? Oder kann er auch den Hartz IV Bescheid mitnehmen? Kann es mir jemand erklären danke
7 Antworten
ja klar muss er den selber bezahlen, denn im Regelsatz sind ja sonstige, einmalige und verträgliche Ausgaben bereits mit inbegriffen. Nur für besondere Härtefälle springt bei so etwas auch der Staat mit ein...aber nicht immer! Wenn man z.Bsp. schon für Medikamente über Gebühr zuzahlen muss etc...etc. Aber einfach nur so, weil mal Harz IV Bezieher ist...glaube ich eher nicht, dass man die Gebühr erstattet bekommt.
muss er den Personalausweis bezahlen?
Ja, wie jeder andere auch.
Ergänzung:
Du kannst aber bei Deiner Gemeinde einen Antrag auf Befreiung stellen. Pol Führungszeugnisse z.B. sind zumindest in unserer Gemeinde, kostenfrei für ALG II -Bezieher.
Die Gebühr für den Personalausweis kann ermäßigt oder erlassen werden, wenn die Person, die die Gebühr schuldet, bedürftig ist ( § 1 Absatz 6 der Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis).
Über eine eventuelle Gebührenreduzierung bzw. -befreiung entscheidet das Bürgeramt. Deshalb sollten Sie Ihr Anliegen bei der Antragstellung ansprechen.
Deshalb wurde das Modalverb 'kann' fett markiert... a bissl Textverständnis schadet nicht.
ach da schau einer an 😁 ...das ist mir gar nicht so sehr aufgefallen. Jetzt wo Du es sagst, sehe ich es auch 😎
Selbst wenn es nicht fett markiert wäre... kann bedeutet nicht muss.
na ja....ich mache das hier ja auch nicht Hauptberuflich oder Hocke den ganzen Tag vor der Glotze und beantworte hier Fragen und lese alles klein peinlichst durch. Ich mache das nur nebenbei mit und gebe mein bestes...also kann man von mir auch nicht verlangen, dass ich hier bürokratisch korrekt bin. Man sehe es mir bitte nach 😉
Grundsätzlich muß man als ALG 2 - Empfänger die Gebühr für die Ausstellung eines neues Personalausweises voll zahlen.
Allerdings handhabt jede Kommunalverwaltung dies anders.
Einfach mal fragen, ob es eine Ermäßigung gibt.
Die Gebühren müssen erlassen werden wenn er kein Geld hat und nicht so lange Hartz 4 bezieht das er sich das in der Zeit ansparen könnte (es sind 0,25€ im Regelsatz für den Perso vorgesehen)
ich habe es hier schon paar mal geschrieben...das hier gilt aber nicht für jeden Hartz4 Bezieher, nur weil er Hartz4 hat. Zuzahlen wird der Staat beim PA nur bei extremen Hartz4 Härtefällen.