Freundin und gemeinsame Wohnung?
Guten Tag,kann man in der Ausbildung mit seiner Partnerin die auch in der Ausbildung ist zusammen ziehen und wie ist das mit dem Amt und dem Geld würde sich da ihrgendwas ändern?
4 Antworten
Hallo Max553!
Ohne Infos kann man wenig sagen.
Prinzipiell kann jeder Mensch frei entscheiden.
In der Ausbildung hat das "AMT" (welches Amt denn überhaupt) nichts damit zu tun.
Da es allerdings mehrere unterschiedliche Ämter und Fördergelder gibt, kann man so pauschal nichts sagen. Je nach Förderung wird es wohl angerechnet werden. Wobei sich eh die Frage stellt, ob man auf das "AMT" angewiesen ist, wenn man zu zweit eine WG bildet und in der Ausbildung eine Ausbildungsvergütung bekommt. Bei schulischen Ausbildungen bekommt man hier und da BAFÖG + Zuschüsse, wenn das BAFÖG nicht ausreichend ist. Bildet man dann mit einer anderen Person eine WG, dann werden diverse Dinge angerechnet oder fallen eben weg.
Dies müsstest Du vorab klären.
Und wenn Du vom Amt (Bürgergeld?) abhängig bist, dann wirst Du mit Beginn der Ausbildung aus dem System fallen, da Du eine Ausbildungsvergütung bekommst und dem Markt nicht mehr zur Verfügung stehst. Es gibt dann dementsprechend andere Fördermöglichkeiten => BAFÖG, BAFÄG und Zuschüsse, Wohngeld etc.
Je nach Ausbildung, Alter und "AMT" gibt es unterschiedliche Wege.
Du wirst wohl auch noch Kindergeld bekommen, richtig? Auch das wird berücksichtigt werden.
Aber klar kann man mit der Freundin in eine Wohnung ziehen.
Man kann sich Kosten teilen und dann Geld sparen.
wenn einer von euch finanzielle Hilfe des Staates wie z.B. Bürgergeld erhält (Kindergeld ist nicht gemeint), dann geltet ihr als Wohngemeinschaft auch als Bedarfsgemeinschaft und es erfolgt eine neue Berechnung unter Berücksichtigung aller Einkommen und der Wohnsituation. Das muss nicht zwangsläufig zu einem Nachteil für Euch führen. Es kommt auf einige Details an.....
Wenn ihr volljährig seid, kein Bürgergeld vom Jobcenter bezogen wird und ihr nicht verheiratet seid, ändert sich nichts an möglichen Ansprüchen.
Jeder Volljährige kann mit jeder Volljährigen zusammenziehen.
Bezüglich des Amtes wäre es hilfreich zu wissen, welches Amt Du meinst.
Ich meinte die Agentur