Pausenaufsicht Grundschule durch Ehrenamtliche?
Seit gut 10 Jahren bin ich ehrenamtlich an einer Grundschule tätig. (Vor allem als Lesemutter und zum Training de 1x1) Inzwischen mache ich das 9 Stunden in der Woche und bin verschiedenen Klassen zugeordnet. Da es eine eher kleine Grundschule ist, kenne ich inzwischen auch so ziemlich alle Schüler.
Bisher habe ich außerdem manchmal die Pausenaufsicht übernommen, wenn der/die eingeteilte Lehrer/in zu viel zu tun hatte, oder sich einfach nicht fit fühlte. Mit mir zusammen war immer eine Lehrkraft auf dem Schulhof.
Die neue Konrektorin, die wir in der Schule haben, hat den anderen Lehrern « untersagt » sich von mir vertreten zu lassen. Es geht, sagt sie, um die Haftung. Falls etwas in « meiner » Pause passieren würde, sei die ganze Schule dran.
Meine Fragen:
- Hat sie Recht? Dürfen nur festangestellten Lehrer (oder Erzieher) Pausenaufsicht machen - und nicht auch eine andere Person, dem die Aufsichtspflicht mehr oder weniger formell übertragen wurde?
- Was ist erforderlich, um die Aufsicht auch an andere - Ehrenamtliche - übertragen zu können, sofern sie sich eignen?
Falls es von Interesse ist, es geht um das Bundesland Bremen
3 Antworten
Die Information Bremen ist sehr wichtig, da jedes Bundesland eigene Regelungen hat, die sich teilweise überschneiden, aber auch unterscheiden können.
In Bremen ist es zunächst nicht erlaubt, dass Ehrenamtliche die Aufsicht übernehmen. Damit die Schulleitung auch dem Ehrenamtlichen die Aufsicht übertragen darf, braucht man eine pädagogische Qualifikation.
In Deutschland ist besonders die Haftung klar geregelt. Ich kann mir daher gut vorstellen, dass es dafür feste Regeln von der Versicherung gibt. Warum sollte es sich eine Schulleitung schwerer machen, indem sie auf kostenlose Hilfe verzichtet? Und um die Leute zu ärgern wird es es auch nicht behaupten.
Auf der anderen Seite kann es nicht genug Augen geben um einen Schulhof zu beschützen. Nur sollte da auch eine gewisse Kompetenz hinterstehen und die Formalien dazu geregelt sein.
Angenommen es passiert wirklich was. Es muss nicht einmal deine Schuld sein. Im Leben kann es auch sowas wie Pech oder Zufall geben. Im Normalfall gibt es einen großen Aufschrei und eine Untersuchung.
Wäre es dann nicht auch für dich eine Absicherung oder ein besseres Gefühl, wenn du den Wisch hast und dadurch geschützt bist?
Na, sie kann dich doch einfach einstellen, wenn sie damit ein Problem hat.
Eine Rektorin kann keinen einstellen. Sie kann doch den Stellenplan nicht ändern.
Das geht leider nicht. Es ist eine Schule in freier Trägerschaft, und der Schulträger stellt sich quer.
Abee Du meinst also, nur Angestellte dürfen Pausenaufsicht machen?
Mit der Kompetenz - da hast Du einen Punkt! Ich glaube, die Lehrer trauen mir alle zu, auch mehrere Kinder in Schach zu halten, Konflikte zu lösen oder zu vermeiden - bloß : Ich habe kein Papier, auf dem steht, dass ich es kann.