Partnerschaft - Unterhalt - kein gemeinsames Kind?

5 Antworten

Unterhaltspflichtig ist der, der als Vater eingetragen ist. Das ist der rechtliche Vater. Wer wie warum zusammen wohnt, ist dabei egal.

Ist man verheiratet, wird der Ehemann eingetragen. Sonst der biologische Vater.

Der Zusammenzug macht dich natürlich nicht unterhaltspflichtig.

Nur wenn ein Vaterschaftstest dich zum Vater macht oder ihr heiratet, bevor das Kind auf der Welt ist. Oder du erkennst das Kind als leibliches Kind an, auch wenn du weißt, dass du nicht der Vater bist.

Ein Kind gilt als ehelich, wenn es nach der Eheschließung geboren wurde. Die Frau hat das Kind also vor oder innerhalb der Ehe empfangen. Voraussetzung dafür ist, dass der Ehemann während der Empfängniszeit der Ehefrau oder zukünftigen Ehefrau beigewohnt hat.
Ebenfalls ehelich ist ein Kind, wenn der Vater die Ehe durch den Tod rechtlich aufgelöst hat, das Kind aber innerhalb von 300 Tagen nach dem Tod des Vaters geboren wird. Man geht dabei von der Vermutung aus, dass der Ehemann seiner Frau beigewohnt hat.
So gelten auch die "Kuckuckskinder", also Kinder, die in eine Ehe hineingeboren wurden, aber nicht vom Ehemann abstammen, als eheliche Kinder. Das ist insbesondere für das Erbrecht relevant. Diese Vermutung wird nur aufgehoben, wenn der Ehemann die vom Gesetz vermutete Ehelichkeit anfechtet.

https://www.melanie-loewe.com/glossar/eheliches-kind/

Aber ich schätze mal, dass bei unklarer Vaterschaft dann schon alleine in ihrem Interesse ein Test gemacht wird bzw. sie den Vater benennt um die Vaterschaft feststellen zu lassen. Immerhin geht es ja auch um Unterhaltsansprüche die sich ergeben oder auch soziale Leistungen, die sie ansonsten nicht bekommen würde.

Woher ich das weiß:Hobby – Persönliche Erfahrung, Recherche + frei zugängliche Quellen

Solange ihr vor der Geburt des Kindes nicht heiraten solltet, bist Du auch nicht zum Unterhalt fürs Kind verpflichtet, solltest Du tatsächlich nicht der Kindsvater sein.

Würde das Kind aber in der Ehe geboren, dann wärst Du erst einmal zum Unterhalt verpflichtet, alles weitere wäre dann über Anwalt, Jugendamt und Familiengericht zu klären.

nein, unterhaltspflichtig ist der biologische Vater. Falls du das Kind deiner Partnerin adoptierst endet für den Erzeuger die Unterhaltspflicht.

Nein, Du bist nicht unterhaltspflichtig, wenn das Kind nicht von Dir ist und Du das Kind nicht adoptierst.