Parkverstoß ohne Parken?
Moin, wir waren in Thale auf dem Hexentanzplatz und sind durch gefahren, weil es an dem besagt Tag einfach zu voll war, wir waren 1:30 Minuten auf dem Parkplatz. Haben nicht angehalten, sondern sind gleich wieder raus gefahren. Die wollen jetzt 55 Euro Vertragsstrafe. Ist sowas rechtens?
6 Antworten
Ist das nicht der Parkplatz der mit automatischer Kennzeichenerfassung arbeitet ?
Hier wird beim EINFAHREN gescannt und bei der Ausfahrt berechnet - entsprechend der Differenzzeit.
Dem System nach haben Sie also dort Zeit verbracht, was kostenpflichtig ist. Haben Sie nicht bei der Ausfahrt bezahlt, wird die Gebühr iHv 55 Euro zusätzlich erhoben.
Das ist an sich natürlich frech und riecht meines Erachtens stark nach Abzocke (das Wort verwende ich selten), scheint aber gemäß der dortig ausgehängten Parkverordnung genau so rechtens zu sein.
Andererseits steht ebenso deutlich, die Zahlung habe erst nach Parkvorgang zu erfolgen. Diesen Parkvorgang gab es Ihrer Beschreibung nach nicht - ergo auch nichts zu Bezahlen. Ohne jetzt das Kleingedruckte zu kennen (das Bild stammt lediglich aus Google Maps), hier könnte sich ein Einspruch lohnen - das Resultat dürfte sicherlich viele interessieren denen es dort schon ähnlich erging.

Und genau DAS kann er nicht. Er hat Fotos geschickt (wo der „Parkvorgang“ stattgefunden haben soll), aber da ist nur unser Nummernschild zusehen, aber nicht der Parkvorgang. Die Nummernschilder werden beim reinfahren und rausfahren erfasst. Nicht während des Parkvorgangs. Es waren ich exakt 90 Sekunden und die Zeit braucht man eben, um da durch zu fahren.
Er hat Fotos geschickt (wo der „Parkvorgang“ stattgefunden haben soll), aber da ist nur unser Nummernschild zusehen, aber nicht der Parkvorgang.
Das ist kein Beweis.
Der Parkverstoß muss EINDEUTIG bewiesen werden. Ein Indiz wäre hier zb. ein parkendes Auto ohne Insassen. Nur ein Nummernschild ist hier bei weitem nicht ausreichend.
Das weiß der Betreiber auch und spekuliert darauf, dass man "auf Druck & Nötigung" zum Zahlen bewegt wird.
Vor einem Gericht würde somit die "Klage", zu der es wohl nie kommen wird, abgewiesen werden und die Kosten darf der Betreiber dann tragen.
Ah vielen Dank. Ja eben, es gab keinen Parkvorfang, wir sind lediglich durchgefahren. Ist das dann das Verkehrsrecht?
Das ist Privatgelände, hier gelten zunächst die Regeln des Eigentümers/Betreibers. Also nochmal genau durchlesen und ggf. dem Bescheid widersprechen. Rechtlich lässt sich dazu nichts sagen ohne die dortigen Umstände genau zu kennen.
Die lassen sich nicht ein. Um genaue Regeln zu erkennen, hätte man aussteigen müssen und das ist, soweit ich weiß, nicht rechtens, wenn man diese „Regeln“ nicht klar und deutlich bei der Einfahrt einsehen kann.
wer die 55 € bezahlt, ist selbst schuld. Bei dem Parkplatz handelt es sich um ein öffentlich gewidmeten Parkplatz. Somit greift kein Privatrecht sondern das öffentliche Recht. Ein Parkverstoß wäre somit eine Ordnungswidrigkeit. Auch gibt es höchst richterliche Entscheidungen, das auf öffentlichen Parkplätzen keine privaten Firmen kontrollieren dürfen. Dies ist eine hoheitliche Aufgabe.
Moin, da ich selber Posts und Fragen hasse, wo es kein Ende gibt, hier ein Update. Nachdem wir mit einem Anwalt telefoniert haben und er mir gesagt hat, dass wir es aussitzen können, falls/bis es zur Klage kommt, oder aber direkt ein Anwalt einschalten können (haben ne Rechtsschutzversicherung), der denen dann ein Schreiben aufsetzt. Ich habe mich dafür entschieden, denen erneut eine Email zu schreiben, mit dem Hinweis, dass wir mit einem Anwalt gesprochen haben und wir im Recht sind, dass wir eine Rechtsschutzversicherung haben und es uns im Falle einer Klage keinen Cent kostet und die sich 14 Tage überlegen können, ob sie auf 55 Euro verzichten, oder es im Falle noch mehr für sie kosten würde. Letzte Woche hab ich die email bekommen, dass sie auf die „Vertragsstrafe“ (welche ja nicht mal eine ist), verzichten. 🙂
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass es nicht rechtens ist. Der Betreiber verlangt Gebühren für das Parken. Wenn man aber gar nicht parkt, können in meinen Augen auch keine Gebühren anfallen.
Es handelt sich zwar um einen Privatparkplatz, aber in der Rechtsprechung wird in solchen Fällen auch immer wieder ein Vergleich mit dem öffentlichen Parken gezogen. Daher kann es vielleicht ein Argumentationspunkt sein, auf § 12 Abs. 2 StVO zu verweisen, wo das "Parken" legaldefiniert ist:
Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
Das Befahren eines Parkplatzes für 1,5 Minuten kann demnach noch kein Parken darstellen.
Dahinter steht offensichtlich der Mobility Hub Parkservice. Schon deren Internetpräsenz zeigt ganz deutlich, dass die Zahlungsaufforderungen eine Vorrangstellung auf der Seite einnehmen. Das scheint also zu deren Geschäftsmodell zu gehören. Ob das nun tatsächlich rechtswidrig ist, müssen Experten bewerten.
Auch die Bewertungen auf Parkopedia und Google zeigen, dass du beileibe nicht der Einzige bist.
Die 55 € "Strafe" können sie aber vergessen.
Denn wenn das Schild wie der User JEL82 da hängt o.ä., dann ist es nicht rechtens.
Den Parkverstoß selber, muss der Betreiber belegen, nicht du.
Ein DURCHFAHREN ist kein Parken und somit kein Parkverstoß.
Was kannst du also tun?
Schriftlich per FAX mit Sendungsnachweis oder per Einschreiben
(NICHTS ANDERES !)
der Forderung widersprechen, da du nicht geparkt hast sondern durchgefahren bist. PUNKT.
Mehr wirst du nicht schreiben. Sollte noch was kommen, meldest dich.
Rechtens ist Wucher nur dann, wenn die Wucher gesetzeskonform ist.
Ohne die genauen Vertragsdetails zu kennen, ist es nicht rechts um genau das zu prüfen.
Das Schild oben besagt hier eindeutig:
nachdemParkvorgang.
Rechtlich ist ein "durchfahren", kein Parkvorgang. Und genau das muss der Betreiber hier nachweisen.