Parken vor der Toreinfahrt mit abbgesenktem Bordstein?

DasOrakel  18.03.2025, 10:09

Welches ist Dein Auto?

Schwantes2021 
Beitragsersteller
 18.03.2025, 10:13

In der Mitte

10 Antworten

Parken an abgesenkten Bordstein ist verboten. Man blockiert nicht nur die Zufahrt sondern behindert auch z.B. Rollstuhlfahrer.

Es ist seine Toreinfahrt und der Abstand ist vollkommen ausreichend. Er hat sogar mehr Abstand zu deinem Wagen gelassen, als du zu dem vor dir stehenden!

Anhand des Pflasters, gehe ich davon aus, dass der Gehweg ca.120 cm breit ist. So wie ihr da steht, wird das keine Behörde erlauben oder auch nur wissentlich dulden.

Gab es so bei uns in einem Stadtteil, in einer Sackgasse so. Nachdem sich jemand beschwert hat, gab es regelmäßig Knöllchen. Ging groß durch die Zeitung. Da half auch kein Gewohnheitsrecht wie, wir parken schon 30 Jahre so.

Die StVO verbietet einerseits das Parken vor Bordsteinabsenkungen als auch das Parken vor Grundstückszufahrten.

Bei Grundstückszufahrten soll das Recht des Grundstückseigentümers geschützt werden. Daher darf er grundsätzlich selbst entscheiden, wer vor seiner Grundstückszufahrt parkt.

Die Bordsteinabsenkung dagegen hat nichts mit dem Grundstückseigentümer zu tun. Sie soll Menschen mit Rollstühlen, Kinderwagen etc. das Betreten der Fahrbahn ermöglichen. Diese Ermöglichung liegt nicht im Einflussbereich des Grundstücksbesitzers.

Diese Doppelfunktion bietet regelmäßig Anlass für Streitigkeiten. Ich selbst vermag daher auch keine eindeutige Aussage zu treffen.

Vor abgesenktem Bordstein ist Parken verboten.


nebukadnezar572  18.03.2025, 10:08

Stimmt.

Aber wenn es seine eigene Einfahrt ist, interessiert es auch niemanden.

Und wo kein Kläger, da kein Richter.

Blindi56  18.03.2025, 10:11
@nebukadnezar572

Etwas anderes gilt hier nur, wenn die Einfahrt über einen abgesenkten Bordstein zu erreichen ist. Die Absenkung dient der erleichterten Auf- und Abfahrt, beispielsweise von Rollstuhlfahrern oder Personen mit Kinderwagen. Eine Ausnahme für Grundstückseigentümer besteht hier nicht. Für das Parken vor einer Bordsteinabsenkung werden 10 Euro fällig.

(ADAC)