Darf man vor einem abgesenkten Bordstein auch dann nicht parken, wenn man der Besitzer des Grundstücks dahinter ist?
7 Antworten
Das Parkverbot richtet sich nach dem abgesenkten Bordstein und nicht nach dem Grundstück. Wenn die Gemeinde sich dazu entschieden hat, den Bordstein abzusenken, dann gilt dort automatische das Parkverbot.
Nein. Siehe § 12 Absatz 3 StVO. Es könnte ja auch sein dass die Feuerwehr kommen muss und sie nicht aufs Grundstück kann. Was hilft es da dass das Auto dem Grundstückseigentümer gehört?
Wenn dadurch z. B. deine Mieter oder Leute mit Durchfahrtsrecht nicht mehr an ihre Stellplätze etc. kommen nicht.
https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/parken/
Vor der eigenen Grundstückseinfahrt dürfen Sie parken. Etwas anderes gilt hier nur, wenn die Einfahrt über einen abgesenkten Bordstein zu erreichen ist. Die Absenkung dient der erleichterten Auf- und Abfahrt, beispielsweise von Rollstuhlfahrern oder Personen mit Kinderwagen. Eine Ausnahme für Grundstückseigentümer besteht hier nicht. Für das Parken vor einer Bordsteinabsenkung werden 10 Euro fällig.
Wobei insb. an sovielen Straßenecken die Gehwege abgesenkt sind, dass solche Leute dort die Straßenseite wechseln können. Oder wenn die Absenkung 10m daneben nutzbar ist halt die nutzen. Also IMHO ist die Bußgeld-Wahrscheinlichkeit i.d.R. gering.
notting
Nein, das darf man nicht. Laut § 12 Absatz 3 StVO ist das Parken vor Bordsteinabsenkungen grundsätzlich verboten.
Vor einem abgesenkten Bordstein darf überhaupt nicht geparkt werden.