Organspende Pflichtethik Kants?

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Die Pflichtethik Kants drückt aus, dass ein Mensch aus gutem Willen motiviert ist zu einer Handlung. Der Mensch muss selbst aus Einsicht und Pflicht motiviert sein und handeln. Dies ist nach dem Tod nicht mehr möglich. Daher ist eine postmortale Organspende, die der Patient nicht selbst zu Lebzeiten veranlasst hat, im Sinne von Kants Pflichtethik keine gute Tat.

Wenn nun der Betreuer des Toten einer Organspende zustimmt, so setzt er sich über den Willen des Toten hinweg. Damit nimmt der Betreuer für sich in Anspruch, über den Toten, in diesem Fall über seine Organe, verfügen zu dürfen. Ein solcher Verfügungsanspruch ist aus meiner Sicht auch im Sinne von Kant unethisch, denn der Tote wird nach dem Willen seines Betreuers benutzt.

Da Kant von einer universellen Ethik ausgeht, gibt es keine Motivation, die außerhalb der Ethik Kants liegt und danach bewertet werden kann.