Aktive Sterbehilfe Pflichtethik?

Das Ergebnis basiert auf 2 Abstimmungen

Stimmt zu, weil.... 100%
Widerspricht, weil... 0%

1 Antwort

Stimmt zu, weil....

aus der perspektive der "pflichtethik" würde ich bezüglich der aktiven sterbehilfe denken, dass die "sittlich-geistige ordnung" der betroffenen person die, die sterbehilfe bekommt, "einzig die pflicht" der ethik ist die freiheit der betroffenen person zu veriwirklichen. ich stimme dem zu der bedingung zu, dass die betroffene person auch wirklich sterbenskrank ist und ohne sterbehilfe viel qual erleben würde bis zum tod, weil sonst kann die sittlich-geistige ordnung der person auch unnötig eine sterbehilfe wollen und das kann nicht wirklich im sinne eine ethik sein völlig unnötig einer person aktive sterbehilfe zu geben die sonst auch gut weiterleben kann.