Ordnungsamt anrufen wegen Nachbarn?

schleudermaxe  23.08.2021, 09:22

Ist er denn auch Eigentümer?

Hun27373 
Beitragsersteller
 23.08.2021, 09:25

Wir beide sind Mieter, aber unterschiedliche Vermieter

5 Antworten

Für Lärmstörungen wären bei uns Ansprechpartner der/die Eigentümer und zuständig die Polizei.

Hier geht es auch um Altlasten, also darf doch ein kleiner Zettel in den Briefkasten gelegt werden. Und ein Gespräch war möglich, kann also auch erfolgen.

Der Lüfterstrom kostet ja auch, und wenn gespart werden kann, darf man doch sparen.

Binde einfach ein den Eigentümer, der dann mit seinem Miteigentümer bestimmt reden darf/kann.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Stell dich nicht so an, du kannst mit Ihm reden aber ich würde auch nur lachen wenn ich er wäre.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Anrufen können Sie sicherlich aber was soll passieren ?

Solange keine Gefahr im Verzug ist, wird der Lüfter so lange weiter laufen bis der Besitzer ihn ausschaltet.

Da rufste den Vermieter an wenn er im Haus wohnt. Oder eben die Polizei ja.


Hun27373 
Beitragsersteller
 23.08.2021, 09:26

Wir haben leider unterschiedliche Vermieter

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superseegers  23.08.2021, 10:02
@Hun27373

Aber die Vermieter werden sich untereinander kennen. Wende Dich an deinen Vermieter, er soll die Info weitergeben.

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superseegers  23.08.2021, 10:06
@ewigsuzu

In einem solchen gibt es dann eine Wohnungsverwaltung, die weiterhilft.

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Melde dich bei der Gemeinde.

Polizei kommt sicher nicht.


Hun27373 
Beitragsersteller
 23.08.2021, 09:26

Du meinst das Ordnungsamt?

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superseegers  23.08.2021, 10:07

Was soll die Gemeinde dort? Klopfen, klingeln, feststellen dass niemand da ist und wieder gehen?

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stst157  23.08.2021, 10:26
@superseegers

Was soll die Polizei dort? Klopfen,klingeln feststellen dass niemand da ist und wieder gehen.

Die Gemeinde weiss vieleicht eher wer noch zuständig ist für das Haus.

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superseegers  23.08.2021, 10:27
@stst157

Beide haben dort, außer bei Gefahr für Personen, nichts zu suchen, sie sind nicht zuständig. Der Vermieter ist Ansprechpartner.

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