Öffentlicher Regenwasserguli auf Privatgrund muss der entfernt werden?
Auf unserem Grund verläuft teilweise eine öffentliche Strasse und auf der Seite ist ein Regenwasserguli. Es wurde damals beim Bau der Kanalisation festgestellt das dies Privatgrund ist. Es wurde kein Grund angetreten noch gab es eine Genehmigung von Seiten der Hausbesitzer. Wir wollen dies nicht mehr hinnehmen, da wir nicht die Verkehrssicherungspflicht übernehmen und auch eine Ueberbaurente nicht bezahlt wird.
5 Antworten
Die Frage ist mindestens inkonsistent, wenn nicht sinnfrei.
Auf unserem Grund verläuft teilweise eine öffentliche Strasse
Das gibt es nicht. Ein öffentlicher Verkehrsweg kann nicht auf privatem Grund liegen; es kann sich allenfalls um eine Privatstraße handeln, die den Anliegern gehört, oder um eine Notzuwegung zu einem gefangenen Grundstück. In beiden Fällen sind Kosten- und Nutzungsrechte entweder privatrechtlich oder grundbuchlich gesichert.
Es wurde damals beim Bau der Kanalisation festgestellt das dies Privatgrund ist.
Es ist durchaus möglich, dass die Straße öffentlicher Verkehrsweg ist, aber beim Bau der Kanalisation Teile des angrenzenden Privatgrundes versehentlich überbaut resp. mitgenutzt wurden. Das hätte dann aber unverzüglich gerügt werden müssen.
Es wurde kein Grund angetreten noch gab es eine Genehmigung von Seiten der Hausbesitzer. Wir wollen dies nicht mehr hinnehmen
Das ist dann m.E. nicht mehr relevant, da § 912 BGB explizit regelt, dass Überbauten zu dulden sind, wenn sie nicht sofort nach Errichtung angemahnt wurden, und dem betroffenen Grundbesitzer kein Schaden aus dem Überbau erwächst.
Zitat:
"Hat der Eigentümer eines Grundstücks bei der Errichtung eines Gebäudes über die Grenze gebaut, ohne dass ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, so hat der Nachbar den Überbau zu dulden, es sei denn, dass er vor oder sofort nach der Grenzüberschreitung Widerspruch erhoben hat. (...)"
Zitat Ende. Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__912.html
Es kann durchaus sein, dass es dafür eine Rechtsgrundlage gibt. Bei uns im Ort wurde Anfang der 1960er überall im Ort kanalisiert und gleichzeitig die Straßen erneuert und in den Hauptstraßen auch verbreitert. Dafür mussten die Anlieger Platz hergeben. Diese Flächen wollte die Gemeinde später kaufen. Manche Eigentümer haben diese Flächen verkauft, bei anderen verläuft die öffentliche Straße bis heute über Privatgrundstücke. Es gibt aber eine Rechtsgrundlage dafür , dass diese Flächen als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet sind. Die Eigentümer haben darauf keinen Anspruch, so lange diese Fläche für öffentlichen Verkehrsraum genutzt werden. "Wir wollen das nicht mehr" nützt da ziemlich sicher nichts.
Die Rechtsgrundlagen für solche Konstrukte dürften Länderrecht sein. Insofern werden ohne Angabe eines Bundeslands keine genauen Antworten möglich sein.
Dann sperre halt die Straße, wenn es Dein Grund und Boden ist und entferne den Gulli!
Wenn das Wasser dort nicht mehr abläuft und bei Dir ins Haus fließt, ist es nicht das Problem der Stadt, sondern nur Deins! :-)
Ansonsten verstehe ich nicht, wieso Dich ein Gulli so stark stört!? o_O
Also ich verstehe dein Problem nicht.
Die Straße gehört der Stadt? Also ist es nicht euer Grundstück, sondern Staats Grund.
Die Stadt kann jede Änderung finanziell an die Anwohner weiter geben, somit auch Umbauten der Kanalisation und der Straße.
Eine Verlegung kostet einige tausend Euro, und die Straße war garantiert schon da als ihr dort hin gezogen seid. Warum sollte sie also entfernt werden.
Bei Straßenschäden seid ihr verpflichtet diese zu melden
Ich verstehe nicht was du jetzt wissen möchtest.
Auf unserem Grund läuft eine öffentliche Strasse
Soll die Strasse weg, oder der Gulli?
Wenn die Strasse auf EUREM Grundstück ist, ist es keine öffentliche Strasse!
Der Guli und die Straße wenn die Stadt keine Verantwortung bei Gefährdung übernimmt. Auch einen monatlichen Obulus für die Benützung.