Nicht zugelassenes Auto auf öffentlichen Parkplätzen wird nicht weggeräumt?


10.06.2022, 11:57

Das Auto ist tatsächlich nach über 2 Jahren heute weggeräumt worden. :)

6 Antworten

Was ich machen würde? Ich würde mal mit dem Seitenschneider unters Auto gehen und die Handbremsseile abschneiden... das Auto dann auf die Straße Schieben und dort stehen lassen.

Dann ist es ne Aktive behinderung und gefährdung des Verkehrs, das Fahrzeug wird durchs Ordnungsamt Abschleppt und dem Besitzer in rechnung gestellt.

Achtung: Wenn du das machst könntest du wegen Sachbeschädigung dran kommen aber da könnte man Argumentieren das der Eigentümer ja wohl sein Eigentum an der Sache aufgegeben hat sonst würde es ja keine 2 Jahre rum stehen und Gammeln.

Schlimmer ist eher das die Polizei dich wegen eines Gefährlichen Eingriffes in den Straßenverkehr dran bekommen könnte.... wenn sie raus finden wer das Auto Manipuliert und in den Weg gestellt hat.

Aber wenn alle Nachbarn ja das gleiche Zeil haben und das Auto weg haben wollen werden sie den einen mutigen der was unternimmt ja vielleicht nicht verpfeifen^^

Aber wie gesagt, meine Lösung wäre potenziell ein Straftatbestand! Wenn du das so machst und erwischt wirst.... deine Entscheidung^^

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – KFZ Meister

Du könntest das auto selbst abschleppen lassen und mit Anwalt dem Besitzer eine Rechnung zukommen lassen.


verreisterNutzer  09.06.2022, 18:02

Die Idee mag intuitiv zwar plausibel klingen , aber dieses Auto würde der Abschleppdienst dann wegen der beschriebenen Sachlage nur auf seinem privaten Betriebsgelände "lagern" dürfen bis zur Abklärung des Versicherungs- / und Zulassungszustandes .

Das wird dem Auftraggeber dann neben der Vorleistung der Abschleppkosten dann auch noch zusätzlich die laufenden Verwahrungskosten aufbürden .

Die zivilrechtliche Einforderung der Vorleistungssumme ist dann privatrechtliches Vergnügen des Auftraggebers . :-(

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AlterHaudegen75  09.06.2022, 18:10

Das wird leider nicht ganz so funktionieren. Die Firma welche das Fahrzeug entfernt, wird ziemlich sicher keine Rechnung ausstellen wenn nicht klar ist wer und wann diese auch bezahlt. Also bliebe nur in Vorleistung zu gehen und dann zu versuchen sich das Geld wieder zu holen.

Wenn dann aber der Eigentliche Besitzer nicht bezahlen kann oder will, geht der Tanz erst so richtig los. Dann könnte man wenn überhaupt nur noch den Klageweg beschreiten. Wobei ich dann als Richter Fragen würde warum zum Teufel das Fahrzeug denn auf eigene Kosten entfernt worden ist. Das hätte ja nicht sein müssen.

Also hat man unterm Strich im worst case die Rechnung der Firma, die eigenen Anwaltskosten und die Gerichtkosten (zumindest vorher bzw. je nach Verfahrensausgang) am Hintern.

Ich persönlich würde das ehrlich gesagt nicht tun. Wenn's blöd läuft- und das tut es ja oft - bleibt man am Ende auf diesen Kosten sitzen.....

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Das wiehert 1a mal wieder nach Amtsschimmel..... Du kannst nichts anderes machen als denen weiter immer wieder schön auf den Keks zu gehen. Beim nächsten mal würde ich mit angeben das es Befürchtungen gibt das Flüssigkeiten auslaufen. Selbst wenn es nicht akut so ist denn es sind ja "nur" Befürchtungen (😉) müssten die schon allein aus Umweltschutzgründen endlich mal aktiv werden.

Ein anderes Hobby suchen. So viel Zeit wie du da rein investiert hast, wäre auch etwas nützlicheres damit möglich gewesen.

So lange der Mieter fuer den Parkplatz zahlt kanst du gar nichts machen.