Zählt eine Strasse mit dem Schild „Zubringerdienst gestattet“ als Privatstrasse?
Moin Zusammen
Zählt eine Strasse, die ein „Zubringerdienst gestattet“ Schild hat als eine Privatstrasse?
Grund warum ich Frage ist dass ich mir gerade ein Motorrad zugelegt habe, und bis der Führerschein da ist übe ich halt auf dieser Strasse. Könnte ich also ein Problem mit der Polizei bekommen falls diese mich anhält? Fahren ohne Führerschein ist ja auf Privatgrund erlaubt
Bild zur Ergänzung
5 Antworten
Das muss man etwas auseinanderfummeln. Wie hier schon geschrieben wurde gibt es so ein Schild offiziell nicht im Straßenverkehr. Also kann das nur ein Privatweg/Privatstraße sein. Die dürfte man dann nicht befahren außer eben als Ausnahme durch dieses Schild.
Die andere Sache ist das du nur dann deine Fahrübungen machen darfst wenn dieser Privatwe oder Privatstraße nicht von anderen Verkehrsteilnehmern befahren werden kann.
Und auf einem privaten Gelände muss eben dieses komplett, der Gesetzgeber nennt es "Umfriedet", also Umzäunt sein. Wenn sowohl das eine als auch das andere nicht gegeben ist, begehst du mit jeder Fahrt eine 1a Straftat nämlich Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Wenn du da Erwischt wirst kann das dazu führen das du deine Fahrausbildung vorzeitig beenden bzw. evtl. mit Glück nur unterbrechen musst. Denn dafür gibt's echt was auf die Finger. Da hilft dann auch nicht der Satz man hätte von nichts gewusst. . .
Ist da noch ein anderes Schild über dem "Zubringerdienst gestattet“? So ein Zeichen kennt die StVO nicht, von daher ist dqs erst mal unbeachtlich.
Danke. Da darfst du mit KFZ gar nicht einfahren. Nur zu Fuß oder mit dem Rad darfst du dort rein. Oder eben als Zubringerdienst (was auch immer das ist).
Das ganze scheint nicht in Deutschland sein, daher kann ich zu der Frage
Könnte ich also ein Problem mit der Polizei bekommen falls diese mich anhält?
nichts sagen. In Deutschland gälte aber für
Fahren ohne Führerschein ist ja auf Privatgrund erlaubt
dass dieser Privatgrund auf dem man übt umfriedet sein muss (z.B. Zaun drumrum und ein Tor an der Einfahrt so dass nicht jeder einfach drauf kann). Das heißt hier kann sehr wohl ein Fahren ohne Fahrerlaubnis vorliegen.
Ich vergesse immer dass dies eine Deutsche Seite ist, aber ja das wäre in der Schweiz. Ich nehme mal zur Sicherheit an die Regelung wäre die gleiche für beide Länder. Danke für die Antwort!
Ich vergesse immer dass dies eine Deutsche Seite ist
Nee, alles gut. Hat sich durch das Bild ja geklärt.
Ich nehme mal zur Sicherheit an die Regelung wäre die gleiche für beide Länder.
Vorstellen kann ich es mir, aber wissen tu ich's nicht. Aber mindestens eine Ordnungswidrikeit läge so oder so vor, da dort Motorräder eh nicht rein dürfen.
Glücklicherweise nicht, da das Schild bei uns nur für den allgemeinen Verkehr und halt nicht für den „Zubringerdienst“ (also Anwohner/Grundstückbesitzer usw) gültig ist. So oder so lass ich‘s aber lieber sein bis der Schein da ist, ich riskiere lieber keine Anzeige.
Ah, dann ist das also die Entsprechung zu unserem "Anlieger frei" Again what learned. Dann versteh ich auch die Parkplatzschilder darunter.
Auch für das Üben auf einer 'Privatstraße' brauchst du eine Fahrerlaubnis, sofern diese für den Straßenverkehr zulässig ist.
Es gibt kein Schild "Zubringerdienst gestattet" alleine, da muss noch ein anderes Schild stehen. Und selbst wenn es eine Privatstraße wäre, solange diese öffentlich zugänglich ist darfst Du dort nicht ohne Führerschein fahren.
PS. Nachdem Du jetzt ein Foto hinzugefügt hast, sollte Dir doch klar sein, dass auf dieser Straße das fahren mit Motorrädern eindeutig verboten ist. Allerdings frage ich mich, in welchem Land das Schild aufgenommen wurde. Deutschland mit Sicherheit nicht.
Ja das Schild ist aus der Schweiz, hätte ich vielleicht noch erwähnen sollen. Sowohl Autos als auch Motorräder dürfen bei uns aber dort durchfahren, solange man dort wohnt/jemanden besucht/oder ein Grundstück hat (Zubringerdienst halt). Alle anderen dürfen halt nur zu Fuss oder mit dem Rad durchgehen.
Fahren ohne Führerschein ist auch im öffentlichen Straßenverkehr erlaubt, kostet nur 10 Euro Verwarnungsgeld.
Fahren ohne Fahrerlaubnis jedoch ist ein Sraftatbestand nach § 21 StVG.
Fahren ohne Führerschein ist ja auf Privatgrund erlaubt.
Aber nur, wenn das Privatgrundstück eingefriedet ist, mit Zaun oder ähnlichem und deutlich mit einer mechanischen Sperre (z.B Schranke oder Tor) vom öffentlichen Straßenverkehr abgetrennt ist!!
Sobald jedermann ohne ein solches Hindernis zu überwinden, das Grundstück befahren oder betreten kann, ist es tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum und man benötigt eine Fahrerlaubnis.
Ich habe noch ein Bild hinzugefügt, aber nein da wäre nichts