Obwohl ich noch in Ausbildung bin Kindergeld gestrichen?
Hallo ich hab mal eine Frage ich bin noch in der Ausbildung diese endet aber diesen Monat ganz genau am 29.07 jetzt wurde mir mein Kindergeld für den Juli schon gestrichen obwohl ich diesen Monat noch in der Ausbildung bin ist das so normal? Oder müsste ich diesen Monat noch bekommen? Ich mein wäre meine Ausbildung Mitte Juli geendet ok aber ich bin ja diesen ganzen Monat noch in der Ausbildung
das hat nämlich Probleme gemacht kann man da irgendwie was machen
6 Antworten
Wenn Du noch keine 25 bist, wäre die Einstellungen des Kindergeldes nicht korrekt, wenn deine Ausbildung tatsächlich erst am 29. Juli enden würde.
Es geht aber nicht darum was in deinem Azubivertrag für das Ende der Ausbildung für ein Datum steht, sondern wann Du deine Ausbildung tatsächlich beendet hast.
Ich nehme also an, dass Du deine Ausbildung bestanden hast und das bereits im Juni und dann besteht im Regelfall für Juli auch kein Anspruch mehr auf Kindergeld.
Es sei denn Du hast eine betriebliche Ausbildung gemacht, wurdest nicht übernommen, hast keinen neuen Job und hast dich arbeitssuchend und arbeitslos gemeldet und ALG - 1 bei der Agentur für Arbeit beantragt.
Dann kann bis zur Vollendung des 21 Lebensjahres auch im ALG - 1 Bezug weiter Anspruch auf Kindergeld bestehen.
Du hast sicher einen Brief von der Familienkasse erhalten, der dich darauf hinweist. In diesem Brief steht auch wie du dem widersprechen kannst. Ich weiß das deshalb weil ich den entsprechenden Brief gerade für meinen Sohn erhalten habe.
Falls noch aktuell - hier noch das Formular zum Ausfüllen und bestätigen lassen vom Ausb.betrieb: https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba031910.pdf
Bitte beachten: Wird die vorgeschriebene Abschlussprüfung vor Ablauf der vertragsmäßigen Ausbildungszeit bestanden, endet das Ausbildungsverhältnis bereits mit Bestehen der Abschlussprüfung. Dies gilt grundsätzlich auch für Berufe, in denen die Ausübung von einer staatlichen Erlaubnis oder Anerkennung abhängig ist. In diesen Fällen kann ein Kind für den Kindergeldanspruch ungeachtet der vertragsmäßigen Ausbildungszeit nur bis zum Ablauf desjenigen Monats berücksichtigt werden, in dem es Kenntnis vom Bestehen der Abschlussprüfung erlangt hat.
Gruß siola5563
"Kindergeld können Sie für jeden Monat bekommen, in dem Sie an mindestens einem Tag alle Voraussetzungen erfüllen:"
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/kindergeld/faq
Nee, das is nich' normal. Dir steht für'n Juli 2024 noch Kindergeld zu, weil du bis zum 29.07.2024 in der Ausbildung warst.
Ja da steht meine Ausbildung endet im Juni stimmt aber ja gar nicht