Nutzungsgebühr bei Trennung wenn beide Parteien zusammen noch Hausbewohnen wenn nur 1 Eigentümet?
Hallo zusammen. Darf ich von meiner noch Frau ein Nutzungsentgeld verlangen? Wir sind getrennt und wir leben noch gemeinsam in meinem Haus bin alleiniger Eigentümer. Sie will sich eine Wohnung suchen was scheinbar schwirig ist. Ich hab die Vermutung das es ihr ganz recht ist mehr oder weniger für lau weiter das Haus zubewohnen so das sie keine Miete zahlen muss. Zudem wohnt ihr Sohn aus anderer Ehe 25 Jahre verdient sein eigenes Geld auch noch mit im Haus darf ich von dem auch Miete verlangen. Kann meinermeinung nicht sein das sie für lau weiter in meinem Haus wohnen.
4 Antworten
verheiratet? ihr solltet beide einen Anwalt nehmen und einen Vertrag aufsetzen (lassen).. darauf achten, daß ihr den Vertrag in der Kanzlei des RA unterschreibt, wenn ihr nur einen Anwalt habt und eine gütliche Einigung anstrebt
bei 2 Anwälten ist die Frage, ob ein Teil eine Klage anstrebt.. ja oder nein..
Hallo DO2KMS,
es ist der Zeitraum der Trennung und der Zeitraum nach der Scheidung zu unterscheiden. Mithin kommt das mietfreie Wohnen als Wohnvorteil unterhaltsrechtlich in Betracht. Du solltest strategisch eine detaillierte Bestandsaufnahme machen und im Hinblick auf unterschiedliche Optionen deinen Weg gehen. Das Familiengericht setzt jedenfalls nichts fest.
Näheres liest du vielleicht hier:
https://www.scheidung.de/wohnrecht-bei-trennung-und-scheidung.html
Viel Erfolg.
iurFRIEND®AG
Eine angemessene Frist sollest du ihr schon geben. Danach... Anwalt einschalten. Der Sohn sollt schon einen Beitrag leisten!! Auch das klären lassen!
... das setzt aber doch das Familiengericht fest.
Bezahle ihr ein Hotelzimmer, und sie wird ausziehen, da bin ich mir sicher.
Mag sein aber ich bin alleiniger Eigentümer und sie wohnt weiter für lau in meinem Haus. Woanders müsste sie auch Miete zahlen. So is es ja prackticher für nix