Betreuter Mieter, darf er „Geschenke“ annehmen um Umzug zu erleichtern?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

2000 € für einen schnellen Umzug können diese Leute wahrscheinlich gar nicht sinnvoll umsetzen.

Vielleicht kannst du mit dem Betreuer und dem Bewohner eine kleine behindertengerechte Wohnung finden, dort installierst du ein paar Basics (einfache Einbauküche, pflegeleichte Böden) und beauftragst das Umzugsunternehmen.


Frauemma1987 
Beitragsersteller
 26.11.2021, 09:27

Der Vorschlag ist super. Damit wäre den beiden vermutlich am besten geholfen einen guten Neustart zu machen. Das werde ich auf jeden Fall mit dem Betreuer besprechen, vielleicht kann er das den beiden Herren schmackhaft machen.

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Problem dabei ist, dass eigentlich nur die Betreuer zustimmen dürfen, dass die Herrschaften eine andere Wohnung suchen. Wenn Du also den beiden Herren Geld gibst und sie sind einverstanden, aber die Betreuer lehnen ab, hast Du ein Problem.

Du musst also mit den Betreuern nach dem Kauf klären, dass das Haus in dem Zustand nicht mehr bewohnbar ist und eine Sanierung erfordert, dass sie ausziehen.

Falls das nicht reicht, gibt es den § 573 Absatz 3 (wirtschaftliche Verwertung). Wenn das Haus von oben bis unten in Stand gesetzt werden muss, damit überhaupt wieder jemand sicher darin wohnen kann, bietet Dir dieser Satz die Kündigungsmöglichkeit.

Falls Du selbst einziehen willst, geht natürlich die Eigenbedarfskündigung.

Alles aber erst nach dem Kauf.


Frauemma1987 
Beitragsersteller
 26.11.2021, 09:14

Der Betreuer möchte die beiden auch zum Umzug bewegen. Sie sind auch prinzipiell gewillt aber ich vermute alleine schaffen sie es nicht. Der Betreuer guckt schon für beide nach freien Wohnungen. Ich treffe ihn heute und spreche mal an, ob ich unterstützen kann.

Danke für die guten Tipps 👍

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Darf der Betreuer so einem Angebot zustimmen?

Ja darf er, kein Problem.

Wie sieht es aus wenn die beiden Männer von Sozialleistungen leben?

Dann sollten sie keine Geschenke in Form von Geld annehmen, da es ihnen sonst abgezogen wird. Wenn das Geld aber gar nicht auf deren Konto oder in deren Händen landet, dann ist das in Ordnung. Das bedeutet, du könntest das Umzugsunternehmen direkt bezahlen. Sachgeschenke sind kein Problem.


Frauemma1987 
Beitragsersteller
 26.11.2021, 10:17

Das ist eine positive Information! Also könnte ich die beiden problemlos eine Küche und ein Sofa aussuchen lassen und ihnen in die neue Wohnung stellen. Vielleicht ist das ein Anreiz. Danke dir ☺️

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Ich gehe mal stark davon aus, dass die Person Sozialleistungen bezieht und das Geldgeschenk folglich auf die Leistungen angerechnet wird. Das bringt also nichts.

Warum kündigst Du dann nicht einfach wegen Eigenbedarf oder mangelnder wirtschaftlicher Verwertung?


Frauemma1987 
Beitragsersteller
 26.11.2021, 09:21

Die Sache ist ein bisschen kompliziert. Vom Makler wurde das Haus so angeboten, dass die Bewohner sich im Auszug befinden und definitiv unvermietet übergeben wird. Auf dieser Grundlage habe ich die Reservierung unterschrieben. Das hat der Makler sogar so in den Kaufvertragsentwurf schreiben lassen und der Notar hat nach Rücksprache mit mir die Hände über den Kopf zusammen geschlagen.

Ja, Eigenbedarfskündigung wäre dann das Mittel der Wahl. Mangelnde wirtschaftliche Verwertung, dazu werde ich heute mehr erfahren. Gehe nachher mit Bausachverständigen und Betreuer ins Haus. Ich schätze es wird sich auf eine Summe von 150-200.000€ belaufen, dass Haus in einen angemessenen, bewohnbaren Zustand zu bringen.

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ChristianLE  26.11.2021, 10:50
@Frauemma1987

Dann wäre das nicht dein Problem, sondern das Problem des Maklers oder Verkäufers.

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